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Abkündigung Personal add on

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letzte Antwort am 18.09.2025 16:45:53 von NaJu2008
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mkinzler
Meister
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Welche Personalakte? Die "alte" gibt es nicht mehr und die Belege der "neuen" liegen in DATEV Personal.

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Genau da liegt ja das Problem.

 

Was passiert mit den Belegen in der neuen Personalakte unter Datev Personal wenn das PersonalAddon abgestellt wird und der Mandant die vollwertige DUo-Version nicht will, da zu teuer und kein Mehrwert, z.B. Selbstbucher auf Fremdsoftware

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t_r_
Allwissender
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@NaJu2008  schrieb:

 

Was passiert mit den Belegen in der neuen Personalakte unter Datev Personal wenn das PersonalAddon abgestellt wird und der Mandant die vollwertige DUo-Version nicht will, da zu teuer und kein Mehrwert,

 

Wenn die Personalakt weiter genutzt werden soll, müssen Sie Datev Personal nutzen, da die Personalakte auch hinter die "Oberanwendung" Datev  Personal verschwindet.

 

Im Übrigen werden sich alle Mandanten um die Belegführung Gedanken machen müssen, da zukünftig auch alle Belege in der Lohnbuchhaltung digital für eine Sozialversicherungsprüfung benötigt werden.

Wir denken darüber nach, dass wir Datev Personal als zusätzlichen Berechnungspunkt aufnehmen, mit dem Argument der Belegübermittlung an die Rentenversicherung in nicht all zu ferner Zukunft. Im Übrigen ist der digitale Beleg (auch) in der Lohnbuchhaltung (leider?!) die Zukunft. Also irgendeinem Softwareanbieter wird man vermutlich für digitale Belege immer Geld geben, damit es funktioniert. Da werden wir uns alle wohl daran gewöhnen müssen, ob wir wollen oder nicht.


 

NuMa_2018
Einsteiger
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Nachricht 94 von 95
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Im Übrigen werden sich alle Mandanten um die Belegführung Gedanken machen müssen, da zukünftig auch alle Belege in der Lohnbuchhaltung digital für eine Sozialversicherungsprüfung benötigt werden...

Im Übrigen ist der digitale Beleg (auch) in der Lohnbuchhaltung (leider?!) die Zukunft...

 

Da bin ich mit der Meinung bei Ihnen. Aber auf Grund der aktuellen Entwicklung, gehen bei mir die Gedanken für nur Lohnmandanten in Richtung "kleiner" Drittanbieterlösung. Die Stamm- und Bewegungsdaten können importiert werden und die Lohnauswertungen (Brutto-Netto) wandern ins Vorsystem zurück.

 

So liegt die Verantwortung und die Unterlagen beim Mandanten selber.

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Die Pflicht für digitale Belege im Lohn gilt ja erst ab 01.01.2027. Da haben wir ja erstmal noch etwas Zeit, auch wenn das Jahr manchmal schneller rum als gedacht.

 

Wir vertreten auch viele Kleinvereine. Diese haben mitunter nur ein bis zwei Angestellte und die Buchhaltungwird in Excellisten oder so gemacht. Da ist uns das doch etwas heftig monatlich zusätzlich noch 15 Euro für DUo abzurechnen.

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letzte Antwort am 18.09.2025 16:45:53 von NaJu2008
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