Hallo, wir wollen nun auf elektronische Bescheidbekanntgabe umstellen. Laut Datev muss in der Vollmachtsdatenbank eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, an welche dann immer eine E-Mail geschickt wird, wenn ein Bescheid zum abrufen bereit ist. Wir sind nun am überlegen, welche E-Mail Adresse man nutzt. Von der Sekretärinist ist vielleicht unglücklich, weil es ja schon nervt. Sie ruft sowieso grundsätzlich jeden Tag ab. Jetzt haben wir überlegt, eine neue E-Mail-Adresse anzulegen, nur für die elektronische Bescheidbekanntgabe. Macht das Sinn? Wie wird es vielleicht schon bei euch gehandhabt? Über ein Feedback wäre ich sehr dankbar. Vielen dank und liebe Grüße Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von freie Themen nach Steuern und Expertisen verschoben.
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