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wirtschaftsidentifikationsnummer

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letzte Antwort am 09.01.2025 17:12:06 von Susanne_Goetz
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0 Personen hatten auch diese Frage
Alina2
Beginner
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Nachricht 1 von 5
569 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe eine kleine Frage bezüglich der Vergabe der Wirtschaftsidentifikationsnummer. Auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern steht, dass diese entweder durch öffentliche Bekannmachung vergeben wird (wenn bereits eine USt-ID vorhanden ist) oder über Elster. Wenn die Kammer-Vollmachtsdatenbank genutzt wird, soll man dort die elektronische Bereitstellung aktivieren. Ich habe mal geschaut und kann nur generell eine elektronsche Bereitslelung aktivieren, allerdings wollen wir keine elektronische Bereitsstellung der Bescheide. Bekommt man die neue Nummer dann normal per Post zugeschickt? Oder gibt es nur die Möglichkeit der elektronischen Mitteilung? 

 

Vielen Dank und Liebe Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
516 Mal angesehen

Per Post gibt es die nicht. Dann muss man abwarten, bis die irgendwo vom Finanzamt auf einem Schreiben mit angegeben werden.

 

 

hm
Erfahrener
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Nachricht 3 von 5
449 Mal angesehen

Hallo @Alina2 ,

 

die Frage habe ich mir auch gestellt und habe ich der Hilfe auch nichts dazu gefunden.

 

Ich gehe allerdings davon aus, dass die Hinterlegung einer Email-Adresse in der Vollmachtsdatenbank (unter Kanzlei verwalten/Bekanntgabeadressen verwalten/Bescheidbekanngabe in elektronische Form) nicht dazu führt, dass sämtliche Steuerbescheide für Mandanten aus der Vollmachtsdatenbank dann elektronisch bekannt gegeben werden. Dies muss m.E. explizit in den Steuerprogrammen genehmigt/freigegeben werden.

 

Ich habe dort eine Mailadresse hinterlegt und warte nun ab, ob ich irgendwann mal eine Mail bekomme, in der ich drauf hingewiesen werde, dass ich irgendwo ein elektronisches Schreiben zu einer Wirtschafts-ID abrufen kann......

T_Ahmad
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
430 Mal angesehen

@hm  schrieb:

Hallo @Alina2 ,

 

die Frage habe ich mir auch gestellt und habe ich der Hilfe auch nichts dazu gefunden.

 

Ich gehe allerdings davon aus, dass die Hinterlegung einer Email-Adresse in der Vollmachtsdatenbank (unter Kanzlei verwalten/Bekanntgabeadressen verwalten/Bescheidbekanngabe in elektronische Form) nicht dazu führt, dass sämtliche Steuerbescheide für Mandanten aus der Vollmachtsdatenbank dann elektronisch bekannt gegeben werden. Dies muss m.E. explizit in den Steuerprogrammen genehmigt/freigegeben werden.

 

Ich habe dort eine Mailadresse hinterlegt und warte nun ab, ob ich irgendwann mal eine Mail bekomme, in der ich drauf hingewiesen werde, dass ich irgendwo ein elektronisches Schreiben zu einer Wirtschafts-ID abrufen kann......


Richtig, die Angabe der E-Mail-Adresse reicht aus um die WIID Mitteilungen zu bekommen. Bescheide werden jedoch erst elektronisch bekanntgegeben, wenn man dies für den entsprechenden Mandanten über die Vollmachtsdatenbank aktiviert. Eine elektronische Bekanntgabe lässt sich nicht mehr über die Steuerprogramme auslösen.

 

Mein letzter Informationsstand war jedoch, dass die Bekanntgabe der WIID Nummern aufgrund technischer Probleme erstmal ausgesetzt wurde. Seither haben wir auch keine mehr erhalten.

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
344 Mal angesehen

Hallo Community,

 

für die elektronische Bekanntgabe der Wirtschaftsidentifikations-Nummer müssen die Voraussetzungen für den digitalen Bescheidabruf vorliegen.  Siehe Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II . Das bedeutet, in der Vollmachtsdatenbank  muss neben der E-Mail-Adresse für die elektronische Bescheidbekanntgabe auch die die elektronische Bescheidbekanntgabe in der Vollmacht hinterlegt sein.

Wenn die Voraussetzungen für eine elektronische Zustellung (DIVA II oder ELSTER-Konto) nicht erfüllt sind, erfolgt keine Zustellung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in Papierform. Die Finanzverwaltung plant, die Wirtschafts-Identifikationsnummer künftig z. B. auf Unternehmenssteuerbescheide zu drucken, damit die wirtschaftlich Tätigen auch auf diesem Weg informiert werden.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 09.01.2025 17:12:06 von Susanne_Goetz
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