Hallo, ich muss für August 2025 eine Wiederabrechnung machen, da dem Mandanten eingefallen ist, dass aus seiner Aushilfe eine SV-pflichtige Beschäftigung geworden ist. Ich habe die selbe Personalnummer genommen und Änderungen vorgenommen. Habe aber vergessen die Stammdaten zu senden und habe einen ELSTAM Abruf gemacht (noch keine Rückmeldung erhalten, das war heute erst). Ich hatte auch vergessen Pauschalversteuerung berechnen auf nein zu setzen. Nachdem ich dies getan hatte, habe ich die Stammdaten an DATEV gesendet. Meine Frage: Muss ich den ELSTAM Abruf wiederholen? Es hätten ja zuerst die (korrekten) Stammdaten gesendet werden müssen. Vielen Dank im Voraus.
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