Hallo,
ich muss für August 2025 eine Wiederabrechnung machen, da dem Mandanten eingefallen ist, dass aus seiner Aushilfe eine SV-pflichtige Beschäftigung geworden ist.
Ich habe die selbe Personalnummer genommen und Änderungen vorgenommen. Habe aber vergessen die Stammdaten zu senden und habe einen ELSTAM Abruf gemacht (noch keine Rückmeldung erhalten, das war heute erst).
Ich hatte auch vergessen Pauschalversteuerung berechnen auf nein zu setzen.
Nachdem ich dies getan hatte, habe ich die Stammdaten an DATEV gesendet.
Meine Frage: Muss ich den ELSTAM Abruf wiederholen? Es hätten ja zuerst die (korrekten) Stammdaten gesendet werden müssen.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Mit dem ELStAM-Abruf werden automatisch die relevanten Stammdaten gesendet. Die Einstellung zur Pauschalversteuerung sollte auch keinen Unterschied machen.
Ansonsten einfach mal in die Auswertungen schauen, ob vom Abruf die Auswertung 461 oder das Fehlerprotokoll vorhanden ist und was dort drin steht.