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KUG und Feiertag

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letzte Antwort am 10.07.2020 10:01:40 von Darlene_Pfahler
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isabel
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Hallo Zusammen,

 

wie muss denn nun konkret an einem Feiertag das KUG geschlüsselt bzw. eingegeben werden?

 

Es handelt sich um Gehaltsempfänger. Normale Arbeitszeit pro Tag 8 h. Lt. KUG nur 4h. 

 

Eingabe am Feiertag? LA 414 4 h oder 8 h?

 

Danke für die Antworten!

coester
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Hallo Isabel,

 

4,0 Std mit LA 414 .

 

Gruß, André

 

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isabel
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Super, danke.

 

Aber warum? 

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coester
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Darum ! 🤣

 

Entscheidend ist doch, wie der Feiertag bei dem MA ohne KUG bezahlt würde.

 

Ohne KUG wären dass 8 Stunden, da im Arbeitsvertrag so vereinbart, somit SOLL- & IST-Zeit = 8 Stunden.

 

Durch KUG vermindert sich die IST-Zeit um 4 Stunden und die erfasst Du über die 414.

Die restlichen 4 Stunden holt sich das Programm automatisch aus der Stundenformel.

 

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isabel
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Ok, darum 🙂

 

Aber es wurde tatsächlich nicht gearbeitet. Würde sich das dann nicht anders darstellen?

 

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coester
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Nein, da der MA ja an dem Feiertag OHNE KUG auch nicht gearbeitet hätte und sein Festlohn ja dann auch nicht gekürzt worden wäre, oder?

 

Er hätte somit 8 Stunden vom Arbeitgeber bezahlt bekommen.

 

Mit KUG sind es jetzt nur 4 und die anderen 4 "bekommt" er vom Arbeitsamt bezahlt.

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isabel
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Vielen lieben Dank!!!!

 

Da Du ja so fit bist..weißt du, wie in meiner unten beigefügten Berechnung das fiktive Entgelt aus Feiertags-KUG zu Stande kommt?

 

Alle anderen Werte kann ich nachvollziehen !

wielgoß
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Hallo,

 

Ermittlung monatliche Arbeitszeit: 40,00 Wochenstunden x 13 Wochen : 3 Monate = 173,33 Stunden

 

Ermittlung (fiktives) Ist-Entgelt für Feiertag: 3.000,00 € : 173,33 Stunden x 16 Feiertagsstunden = 276,93 € (0,03 € Rundungsdifferenz

 

➡️ § 106 Abs. 2 SGB III  3-Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGB-III) (gültig ab 01.03.2020) 

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

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coester
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Vielen Dank Herr Wielgoß,

 

Sie waren schneller als ich ... 😉

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coester
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Alles klar Isabel ?

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isabel
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Alles klar! Vielen lieben Dank!

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fruchtzwerg
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Eine Frage hierzu taucht bei mir noch auf.

Der Mitarbeiter hätte ohne KUG am Feiertag (Ostern) arbeiten müssen, durch KUG hat er gar nicht gearbeitet.

Bekommt er nun die Feiertagszuschläge als sv-pflichtigen Zuschlag?

bei Krankheit wäre es ja so...

 

vg

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coester
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Guten Morgen,

 

bei der Krankheit gilt ja das Lohnausfallprinzip, welches meiner Ansicht nach auch für die Zuschläge bei KUG gilt.

Da er aber tatsächlich nicht arbeitet, sind diese Zuschläge - wie von Ihnen ja auch beschrieben - SV-pflichtig.

 

Gruß

 

 

Siena
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Hallo Zusammen,

wie ist es wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist das Feiertage keine Arbeitstage sind?

Muss ich für den Monat April bei 100% KUG trotzdem die 2 Feiertage als Feiertagsentg. i.H.Kug abrechnen?

Also 160 Std. KUG +16 Std. FT i.H.KUG ?

 

Danke für Antworten

Siena

 

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coester
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Nachricht 15 von 66
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Hallo Siena,

 

würdest Du ohne KUG, also bei einer normalen Abrechnung, das Festgehalt um die beiden Feiertage kürzen ???

Ich glaube nicht, oder 😉

Somit erfasst Du 160 Std. KUG und 16 Std. Feiertags-KUG

 

Gruß, André

 

 

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isabel
Aufsteiger
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Hallo,

 

ein paar Antworten weiter oben klang das aber noch anders. Ich bin verwirrt!

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Siena
Beginner
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Hallo André,

du hast Recht danke 😥

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isabel
Aufsteiger
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Und nun? Ich bin mir da nämlich völlig unsicher!

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coester
Fortgeschrittener
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Hallo Isabel,

 

in Siena´s Fall ging es um 100% Ausfall, in Deinem um 50%.

 

Gruß, André

 

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 20 von 66
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Und nun? Alles klar Isabel ???

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isabel
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Wir haben Gehaltsempfänger. Da ist es doch irrelevant ob Feiertage in dem Monat dabei sind oder nicht.

An den tagen wurde bei uns auch tatsächlich nicht gearbeitet.

 

Trotzdem nur 4 h Feiertags-KUG?

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coester
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Ja, ich bleibe bei meiner Aussage.

 

Siena hat auch Gehaltsempfänger, die haben aber zu 100% Arbeitsausfall.

 

Die in Deinem Fall aber nur 50%.

 

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isabel
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Stimmt! Vielen Dank nochmal!!!!

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coester
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Bitte schön !

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dersun
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

ich rechne zum ersten mal KUG ab und mir ist das mit den Feiertagen unklar.

 

Muss ich jedem Fall die Feiertage mit 414 erfassen ? Jetzt im Mai haben wir ja den 01.05.als Feiertag.

Ich habe einen Gehaltsempfänger der vom 04.05.- 29.05. seine 40 Std. Woche auf 20 reduziert. Am 01.05. hatte er frei aufgrund des Feiertags.

 

Fließt dieser Tag in die Summe die der AN gearbeitet hat ( 4 Wochen á 20 Std + 8 Std vom Feiertag) oder muss dieser grundsätzlich mit 414 erfasst werden? Wenn ja mit wieviel Std.?

coester
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Guten Morgen,

 

in Ihrem Fall liegt der Feiertag vor dem Kurzarbeit-Zeitraum und muss vom Arbeitgeber voll bezahlt werden.

Konkret also : 4 Wochen à 20 Std und die 8 Std vom Feiertag als "normaler" Lohn.

 

Gruß

 

 

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dersun
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Was gilt denn als "Kurzarbeit-Zeitraum". Wenn der KUG-Antrag ab 01.05.20 gewährt ist, fällt dieser Tag dann theoretisch mit rein ? Das gleiche werde ich ja dann am Pfingsmontag haben. Der AN hat Montag frei und wird die restliche Woche Di-Fr dann reduziert arbeiten.

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dersun
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Den 21.05. habe ich ganz vergessen, den haben wir ja auch noch im Mai. Der AN wird dann Mo,Di, Mi reduziert arbeiten, Do ist Feiertag und Fr nimmt er Urlaub.

 

Wäre es denn falsch wenn ich nur die tatsächlich ausgefallenen Std. angebe (im oben genannten Bsp also 3x4 Std.) und die Feiertage als normalen lohn voll rechne ?

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coester
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In Corona-Zeiten ist der KUG-Zeitraum der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber die Kurzarbeit festgelegt hat.

Die AA gewährt aber halt immer den vollen Monat.

 

In Ihrem Fall gilt also der 04.05. als Beginn der KUG im Betrieb.

Der Maifeiertag ist somit komplett "normal" vom Arbeitgeber zu bezahlen und Himmelfahrt nur anteilig im Verhältnis zur KUG-Zeit.

 

Ich habe das übrigens bei allen Festlohnabrechnungen - wenn keine Krankheitstage angefallen sind - so gehandhabt, dass ich nur die KUG-Stunden (also die "tatsächlich ausgefallenen Stunden") erfasst habe.

 

dersun
Einsteiger
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okay, danke für die Info. LG

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letzte Antwort am 10.07.2020 10:01:40 von Darlene_Pfahler
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