Ich muss hierzu eine Frage stellen...
Ich habe einen Mitarbeiter auf Stundenbasis. Sollarbeitszeit pro Tag ohne KUG/Corona: 8 Std., diese wurde reduziert auf 3 Std. pro Tag.
Nun für den Monat 05/2020:
Sollarbeitszeit wäre 168 Stunden/Monat gewesen (21 Tage x 8 Stunden)
Nun weiß ich nicht wie die ausgefallenen Stunden und die Feiertagsstunden ermittelt werden.
Nimmt man für den Feiertag nur die 3 Std, die er gearbeitet hätte oder nehme ich auch die 5 Std. Ausfall mithinzu ?
Rechne ich also 21 Tage x 5 Std. Ausfall= 105 Std. Ausfall/KUG und 2 Feiertage x 3 Std. = 6 Std. oder rechne ich 19 Tage x 5 Std. Ausfall = 95 Std. Ausfall/KUG und 2 Feiertage x 3 Std. = 6 Std.
Oder habe ich einen kompletten Denkfehler???
@amertens schrieb:Ich muss hierzu eine Frage stellen...
Ich habe einen Mitarbeiter auf Stundenbasis. Sollarbeitszeit pro Tag ohne KUG/Corona: 8 Std., diese wurde reduziert auf 3 Std. pro Tag.
Nun für den Monat 05/2020:Sollarbeitszeit wäre 168 Stunden/Monat gewesen (21 Tage x 8 Stunden)
Nun weiß ich nicht wie die ausgefallenen Stunden und die Feiertagsstunden ermittelt werden.
Nimmt man für den Feiertag nur die 3 Std, die er gearbeitet hätte oder nehme ich auch die 5 Std. Ausfall mithinzu ?Rechne ich also 21 Tage x 5 Std. Ausfall= 105 Std. Ausfall/KUG und 2 Feiertage x 3 Std. = 6 Std. oder rechne ich 19 Tage x 5 Std. Ausfall = 95 Std. Ausfall/KUG und 2 Feiertage x 3 Std. = 6 Std.
Oder habe ich einen kompletten Denkfehler???
Moin,
bei normal 8 Stunden am Tag und reduziert wg. KUG nur noch 3 Std./Tag ergeben sich:
21 Tage (inkl. Feiertage) x 3 Std. Arbeitszeit = 63 Std. normales Entgelt (inkl. Feiertage)
19 Tage (ohne Feiertage) x 5 Std. KUG = 95 Std. KUG
2 Tage Feiertag x 5 Std. Feiertags-Ausfall wg. KUG = 10 Std. F-KUG
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
in Ihren Kombinationen machen Sie einen Denkfehler... 😉
Sie müssen
19 Tage x 5 Stunden = 95,00 Stunden KUG
2 Tage x 5 Stunden = 10,00 Stunden KUG-Feiertag
19 Tage x 3 Stunden = 57,00 Stunden normal
2 Tage x 3 Stunden = 6,00 Stunden normal-Feiertag
erfassen, um auf Ihre 168 Stunden zu kommen (21 AT x 8,00 Stunden).
Gruß
Herr Lutz war schneller... mein Beitrag "hing in der Warteschleife"... 😉
Das heißt ich würde die 95 Std. mit StLA 410 erfassen und die 10 Std. mit StLA 414?
Was wohl ich eben nicht erwähnt hatte, der AN würde an den Feiertagen auch ohne KUG nicht arbeiten. Spielt das eine Rolle? An Feiertagen hat der Betrieb grundsätzlich geschlossen.
Guten Abend,
Ich habe auch eine Frage:
Wie berechne ich Gehaltsempfänger, die im Schichtdienst arbeiten und am Feiertag einen freien Tag laut Dienstplan haben. Wird hier gekürzt oder keine Kürzung?
Und Mitarbeiter, die in Teilzeit tätig sind und ein Feiertag auf einen freien Tag fällt?
Guten Morgen,
Gehaltsempfänger im Schichtdienst : Beispiel 8 Stunden pro Tag bei 50 % Ausfall =
4 Stunden normal & 4 Stunden Feiertag-KUG
Mitarbeiter in Teilzeit: Bespiel 4 Stunden pro Tag bei 50 % Ausfall =
2 Stunden normal & 2 Stunden Feiertag-KUG
In meinen Fällen schaue ich immer, wie der Feiertag bei dem Mitarbeiter abgerechnet worden wäre, wenn keine
Kurzarbeit bestehen würde.
Gruß
Vielen Dank, nochmal für mich zum Verständnis.
MA in Vollzeit ist iz 50% in Kurzarbeit, hat weiterhin 8h-Schichten, die Anzahl an Schichten im Monat reduziert sich aber um die Hälfte.
Nun hat er laut Dienstplan am 1.Mai frei, nicht wegen dem Feiertag sondern weil der Dienstplan es so will. Bekommt er dann für den 1.Mai 8h Entgeltfortzahlung in Höhe von kug oder normale Entgeltfortzahlung weil der dienstplan und nicht der Feiertag Grund für den Ausfall ist?
Achtung! Sie schreiben "Entgeltfortzahlung" !!! Ist der MA krank ?
Sorry, falsch geschrieben. Nein er ist nicht krank.
Da die Reduzierung des Dienstplans - auf die Hälfte - für den gesamten Monat gilt, rechnen Sie 4 Stunden normal und 4 Stunden KUG-Feiertag ab.
Guten Abend ,
ich habe auch eine Frage bezühlich KuG und Feiertag. Ich hoffe, dass jemand mir helfen kann. Ich bin schon erschöpf und unsicher.
Die Arbeitnehmerin ( Gehaltsempfängerin) hat ihre 25 Std.Woche auf 10 reduziert.
Die reduzierte 10 Std hat Sie ausgearbeitet. ( siehe Stundenzettel)
Wir würden Sie die Feiertage abrechnen ?
1. FK- 5 Std.
2. FK - anteilig
3.ganz normales Lohn
Guten Morgen @denitsa ,
ich würde in diesem Fall die 5 Stunden pro Feiertag mit Feiertag-KUG abrechnen.
Begründung: Die AN befindet sich im gesamten Monat in einer Phase der Kurzarbeit.
Gruß
Vielen Dank für Antwort Herr @coester .
Ich habe nur noch eine Frage. Es geht um den gleiche Mandant / Hausmeister.
Die Mitarbeiterin hat die Stunden auch auf 10 Reduziert.
Für das Zeitraum 18.05-22.05 hat Sie wir folgt gearbeitet :
18.05 - 1 Std.
19.05 - 2 Std.
20.05 - 3 Std.
21.05 - 2 Std.
22.05 - 2 Std.
Wir würden Sie die Stunden am 21.05 abrechnen ?
KU - 2 Std.
FK- 3 St.d - > Der Mandant ist aber kein Gastro , Hotel usw.
oder
FK - 5 std.
Vielen Dank 🙂
Das würde ich genauso, wie von Ihnen vorgeschlagen, abrechnen: 2 Stunden KUG.
"Gastro, Hotel" spielt keine Rolle in diesem Fall, da die MA sowieso gearbeitet hätte.
Viele Grüß
@denitsa Haben Sie Ihren Beitrag nochmal bearbeitet ? 😉
Dann kommen zu meiner Antwort natürlich noch die 3 FK hinzu...
Hallo Herr @coester .
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bitte wieder um eure Hilfe.
Die Mitarbeiter haben Kurzarbeit nur bei Bedarf, keine regelmäßige Ausfallstunden. Die sind nur einzelne Arbeitstage komplett KuG sind.
Wir wurden Sie denn die Feiertage im Mai abrechnen ?
1. FK - 8,50 Std.
2. F - 8,50 Std.
Ich bin an der Meinung das ich die Feirtage mit dem '' normalen" Std. abrechnen soll nicht i.H.v KuG.
Grund folgende Absatz steht in Vereinbarung zwichen AG und AN : Während KuG wird der Anspruch so berechnet , als würde nicht kurz gearbeitet:
1. Urlaubsentgelt
2. Entgelt für Feietage usw.
Meine Kollegin ist an der Mainung , dass wir mit FK abrechnen sollen.
Die Srundenzettel sieht so aus.
Vielen Dank I'm Voraus
Hallo Zusammen und hallo @coester ,
nach der Lohnabrechnung für 04/2020 haben wir von der Bundesagentur für Arbeit den Bewilligungsbescheid zum KUG für 04.2020 erhalten.
In einer Textpassage wird geschrieben: "Sie geben in Ihrem Antrag (Spalte 5 der Abrechnungsliste) an, das dass ermittelte Ist-Entgelt bei einem oder mehreren Beschäftigten 0,00 bis 15,00 € beträgt. Dies bedeutet gegebenenfalls, dass kein bzw. zu wenig Feiertagslohn ausgezahlt wurde. ..."
Diese Formulierung kann ich nicht nachvollziehen.
Der 10. und 13.April waren Feiertage. Die Kurzarbeit war je nach Abteilung / Auslastung für die betreffenden Wochen unterschiedlich festgelegt. Es ergaben sich Arbeitszeiten von 6 h pro Tag bzw. 7 h pro Tag. dementsprechend 4 oder 2 Feiertags-KUG-Stunden.
Tatsächlich gearbeitet wurde aber nicht. Aber, die Kurzarbeit war in dieser Woche mit 6 oder 7 h angesetzt, anstatt 8 h, wie üblich.
Was ist denn jetzt falsch? Ich verstehe es nicht ?!
Meines Erachtens nah, ist die Abrechnung korrekt.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Hallo,
schauen Sie doch mal in hier vorbei.
In diesem Thread wurde gut erläutert, wie Kug während Feiertagen abzurechnen ist.
@isabel schrieb:
In einer Textpassage wird geschrieben: "Sie geben in Ihrem Antrag (Spalte 5 der Abrechnungsliste) an, das dass ermittelte Ist-Entgelt bei einem oder mehreren Beschäftigten 0,00 bis 15,00 € beträgt. Dies bedeutet gegebenenfalls, dass kein bzw. zu wenig Feiertagslohn ausgezahlt wurde. ..."
Diese Formulierung kann ich nicht nachvollziehen.
Der 10. und 13.April waren Feiertage. Die Kurzarbeit war je nach Abteilung / Auslastung für die betreffenden Wochen unterschiedlich festgelegt. Es ergaben sich Arbeitszeiten von 6 h pro Tag bzw. 7 h pro Tag. dementsprechend 4 oder 2 Feiertags-KUG-Stunden.
Tatsächlich gearbeitet wurde aber nicht. Aber, die Kurzarbeit war in dieser Woche mit 6 oder 7 h angesetzt, anstatt 8 h, wie üblich.
Wenn die Arbeitszeit pro Tag entweder 1 oder 2 Stunden betrug, kann das Ist-Entgelt ja nicht zwischen 0-15 € liegen.
Das ginge vermutlich höchstens bei Kurzarbeit Null mit 2 Feiertagsstunden.
Es müssen aber, so wie ich dich verstehe, 6 oder 7 Stunden mit Feiertagsentgelt in Höhe von Kug abgerechnet werden.
Bei einem Komplettausfall der Arbeit normalerweise 8 Stunden Feiertagsentgelt i.H.v. Kug.
Hallo 🙂
ich glaube ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt.
Die Arbeitszeit war für die betreffende Woche auf 6 bzw. 7 h festgelegt., anstatt 8. KUG-Stunden somit für 2 Feiertage 4 bzw. 2 h.
Und die würde ich für die Feiertage mit LA 414 eingeben, richtig? Also 4 und 2 h.
Das ist völlig richtig.
Aber die 6 oder 7 "normalen" Stunden an den Feiertagen, die keine Kurzarbeit sind müssen voll vom Arbeitgeber bezahlt werden und sind somit volles Ist-Entgelt. Insoweit passt es bei Ihnen mit den 0-15€ nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das ist genau die Äußerung, die ich nicht nachvollziehen kann.
Durch die Eingabe der LA 414 für 4 bzw. 2 h, "zahle" ich ja den Rest der Arbeitszeit als volles Gehalt, oder nicht?
Grundsätzlich ja - aber dann muss da mehr als 15€ bei herauskommen.
Für die Feiertage müssen auf jeden Fall auch die vollen 8 Stunden als Soll-Arbeitszeit berechnet werden, damit dies korrekt gekürzt wird.
Danke Herr Lutz,
aber was könnte ich denn dort noch falsch gemacht haben?
Für den April müssen also bei einer normalen 5-Tage-Woche und 8 Stunden am Tag insgesamt 22 Tage x 8 Std = 176 Stunden Soll-Arbeitszeit berücksichtigt werden.
Das habe ich so eingestellt.
Wie kommt denn der Betrag von über 15 € zu Stande, den Sie aufführen?
In Ihrem Posting war davon die Rede, dass die Bundesagentur bemängelt hat, dass es Istentgelte bis zu € 15,00 gibt.
Bei 2 Feiertagen mit mindestens 6 Stunden normalem Entgelt müssen also zumindest 12 Stunden normal bezahlt werden. Für 12 Stunden fällt auf jeden Fall deutlich mehr als € 15,00 brutto an. Würde man den Mindestlohn unterstellen, ergäbe sich zumindest ein Betrag von 12 x € 9,35 = € 112,20. Oder vermutlich mehr, wenn der Mitarbeiter mehr als den Mindestlohn bekommt.
Ja, da haben Sie Recht.
Ich habe mir nochmal die Auswertung zum KUG-Antrag zur Hand genommen.
Die entsprechende Übersicht habe ich eingescannt und die entsprechenden Feiertags-KUG-Stunden hinzugefügt.
Ich kann noch immer keinen rechnerischen Fehlen erkennen. Sie , Herr Lutz?
Danke für Ihre Mühe!!!!