Hallo, ich habe jetzt bereits einige Einträge dazu gefunden wie die Soforthilfe zu verbuchen ist (zur Info wir verbuchen Sie auf #4830 SKR 04). Für uns stellt sich jedoch die Frage: Wie kann ich den Mandanten hingehend der evtl. Rückzahlung schnellstmöglich "beraten"? Deswegen war unsere Überlegung die entstandenen Kosten wie z.B. Miete auf ein separates Konto zu verbuchen, um an diesem Konto immer den aktuellen Saldo abzulesen und dem Mandanten sagen: Du hast jetzt xxx € von der Soforthilfe benutzt und musst xx€ an das Land zurückzahlen. Macht ihr das auch so oder schaut ihr erst welche Kosten zu berücksichtigen sind, wenn der ominöse Vordruck des Landes kommt? Und was ist eure Auffassung bzw. habt ihr da noch weitergehende Informationen, welche Kosten alles von der Soforthilfe bezahlt werden dürfen? Die Angaben des Landes: "Der Zuschuss kann insbesondere genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankkredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird." sind ja nicht wirklich viele Informationen. Wir stellen uns nämlich auch dir Frage, was machen Unternehmen, die nicht ganz zu machen mussten? Beispiel: Ein Busunternehmen durfte von heute auf morgen anstatt 10 Touren nur noch 1 Tour fahren. Deswegen wurde die Soforthilfe beantragt und jetzt musste das Busunternehmen aber ja trotzdem Diesel kaufen um den Bus für diese eine übrige gebliebene Tour zu betanken. Gehört das dann auch zu Kosten die dagegen zurechnen sind? Weitere Bespiele: Was ist mit Strom, Telefon, Steuerberater? Sind ja schließlich auch alles Kosten die weiterlaufen. So jetzt reicht es an Informationen und ich würde mich über Rückmeldungen freuen 🙂
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