Uns liegt aktuell als übernehmender Berater eine Freigabe für einen Übertrag von Mandantendaten vor und gleichzeitig liegt uns für den gleichen Mandanten eine Freigabe für den Übertrag von einer mandantengenutzten Beraternummer vor.
Welchen Übertrag muss ich zuerst freigeben? Oder ist das egal?
Beitrag zu Logistik und Bereitstellung verschoben von @Christina_Schulze
Die kann man beide gleichzeitig freigeben. Wichtig ist nur beim Einspielen der Daten zu überlegen, auf welche Beraternummer diese sollen.
DAs heißt bei Freigeben der Mandantendaten nehme ich unser Hauptberaternummer und die freie Mandantennummer und beim Einspielen muss ich nachher aufpassen auf welcher Beraternummer es liegen soll?
Ein klares "kommt drauf an". Bei Freigabe geht sowohl die Hauptberaternummer, als auch eine andere Kanzleiberaternummer.
Fragen, die später wichtig werden (ohne jetzt eine riesen Diskussion auslösen zu wollen):
Hat der Mandant beispielsweise Unternehmen Online?
Wenn ja, speichert ihr die Daten in solchen Fällen grundsätzlich auf die mandantengenutzte Beraternummer um oder belasst ihr sie auf einer Kanzleiberaternummer?
Wenn die Antwort auf die obere Frage "Speichern auf Kanzleiberaternummer" lautet, hat sich alles Weitere meiner Ansicht nach erledigt.