Vielen Dank, nochmal für mich zum Verständnis. MA in Vollzeit ist iz 50% in Kurzarbeit, hat weiterhin 8h-Schichten, die Anzahl an Schichten im Monat reduziert sich aber um die Hälfte. Nun hat er laut Dienstplan am 1.Mai frei, nicht wegen dem Feiertag sondern weil der Dienstplan es so will. Bekommt er dann für den 1.Mai 8h Entgeltfortzahlung in Höhe von kug oder normale Entgeltfortzahlung weil der dienstplan und nicht der Feiertag Grund für den Ausfall ist?
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