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Arbeitsbescheinigung - Fehlende Übermittlung

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letzte Antwort am 27.02.2025 09:20:10 von mick
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isabel
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Hallo Zusammen,

 

ich habe nun bereits mehrfach das Problem gehabt, dass erstelle Arbeitsbescheinigungen trotz "erfolgreichem" Übertragungsprotokoll nicht bei der Arbeitsagentur eingegangen sind.

 

Hat noch jemand das Problem? Woran kann es noch liegen?

 

Vielen Dank im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn die Auswertung 442 Arbeitsbesch. (EU)/Besch.Nebeneink. bei Erstellung der Arbeitsbescheinigung ausgegeben wird, wurden die Daten erfolgreich an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.


Wir empfehlen hierzu Kontakt mit der zuständigen Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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isabel
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Danke, Frau Kilic. Das Protokoll 442 ist angelegt, ist aber nie erstellt worden. Ich habe die Versendung genauso vorgenommen, wie im Dokument 1070718 aufgeführt wurde. 

 

Woran kann es noch liegen?

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CVolz
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Wenn keine Auswertung in Lodas Auswertungen zu finden ist, steht in der Regel im Fehlerprotokoll (Auswertung 1), warum dem so ist. Gibt es da Hinweise?

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isabel
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Gar nichts, nein 😞 

 

Ich stoße die Auswertung manuell an, kann das ein möglicher Fehler sein?

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CVolz
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Ist denn der letzte Monat der Beschäftigung schon abgerechnet? Also nicht Austritt 31.12. und 12 ist noch gar nicht abgerechnet?

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isabel
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Die Monate sind alle abgerechnet. Es handelt sich um bereits seit 1 oder 2 Monaten ausgeschiedenen MA, welche nun die Arbeitbescheinigung wünschen, bzw. die Arbeitsagentur. 

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CVolz
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Wie sind denn die Reiter bei "Kündigung/Entlassung" gefüllt, wollen Sie mal Screenshots (natürlich ohne Namen und andere persönliche Angaben) schicken?

 

Es handelt sich aber um einen Mitarbeiter mit Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, keinen Minijobber, oder?

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isabel
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Die sind im LODAS nicht gepflegt, da diese Informationen die Personalabteilung hat und nicht zwingend für die Abrechnung für mich notwendig ist. Aber daran könnte es tatsächlich liegen, oder?

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isabel
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Aber steht das im Hilfedokument irgendwo, dass da eine zwingende Angabe gemacht werden muss, damit die Übermittlung funktioniert?

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CVolz
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Die Felder müssen komplett gefüllt werden, sonst kann keine Arbeitsbescheinigung erstellt werden. In der Regel ploppt dazu auch ein Hinweis in Lodas auf?

isabel
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Da kam leider gar nichts dazu. Für die Lohnabrechnung an sich, ist es ja auch nicht notwendig das auszufüllen. 

Aber steht das irgendwo in den Hilfe-Dokumenten? Hab da nichts dazu gefunden....

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pogo
Experte
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Nachricht 13 von 21
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@isabel  schrieb:

Die sind im LODAS nicht gepflegt, da diese Informationen die Personalabteilung hat und nicht zwingend für die Abrechnung für mich notwendig ist. Aber daran könnte es tatsächlich liegen, oder?


Ja, es liegt nur daran.

 

Es gibt hier einen Personalfragebogen (Kündigung).

Den am besten immer von der Personalabteilung ausfüllen lassen, wenn eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden soll.

Klar, einige Daten hast du eh, aber wenn dir kein Arbeitsvertrag oder das Kündigungsschreiben vorliegt, fängt das hinterherlaufen wieder an.

isabel
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Genau das ist es. Mir liegen die Infos nicht vor, aber wenn ich es jetzt weiß, müssen die Infos eben zugearbeitet werden. Vielen Dank!

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CVolz
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Die Arbeitsbescheinigung kann nur dann erstellt werden, wenn alle relevanten Felder ausgefüllt sind. Und da gehören eben auch Angaben zu Kündigungsfrist, Befristung, etwaigen Zahlungen wie Urlaubsabgeltung etc. dazu. Wo das wie in den Hilfedokumenten steht, kann ich nicht beantworten, aber es ist schlichtweg so 😉

 

In der fertigen Arbeitsbescheinigung sind das diese Felder, die Lodas nur dann füllen kann, wenn Sie die Informationen vorher erfassen:

 

CVolz_0-1733300858448.png

CVolz_1-1733300891427.png

 

isabel
Aufsteiger
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Danke an alle!

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @isabel ,

 


@isabel  schrieb:

Die sind im LODAS nicht gepflegt, da diese Informationen die Personalabteilung hat und nicht zwingend für die Abrechnung für mich notwendig ist.


Als Lohnabrechner machen wir ziemlich viel mehr, als die reine "Abrechnung". Es handelt sich dabei (neben der Bearbeitung von Lohnpfändungen und -abtretungen, bei denen selbst Volljuristen nicht weiterhelfen können) vor allem um zwingend vorgegebene elektronische Übermittlungen/Abrufe, die ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm heutzutage abdecken können muss. Welche Daten alles elektronisch übermittelt bzw. abgerufen werden müssen, kann man fast gar nicht mehr aufzählen. Das beginnt mit der ELSTAM-Anmeldung und dem Versicherungsnummernabruf, geht dann über EEL-Meldungen und Arbeitsbescheinigungen sowie KUG-Anträgen bis zu komplett im Hintergrund laufenden DEÜV zu gesonderten Meldungen oder Meldungen zur Berechnung von Befreiungen zu Zuzahlungen. Das mag all jenen, die nichts mit der "Abrechnung" zu tun haben, komisch vorkommen, ist aber leider so.

 

Deshalb benötigen wir als Lohnabrechner auch viel mehr, als sich manch Sachunkundiger vorstellen mag. (Ich bin immer wieder überrascht, wie wenig die Mitarbeiter machner Personalabteilungen von Arbeitsrecht oder Lohnabrechnung etc. wissen bzw. verstehen. - Stichwort: Phantomlohn)

 

Nutzen Sie gerne die DATEV-Fragebögen, um von den Personalern alle relevanten Informationen und zeitnahen Zuarbeiten zu erhalten.

 

Viele Grüße und viel Erfolg.

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isabel
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

kann ich eine Arbeitsbescheinigung rückwirkend erstellen und senden? Also MA ausgescheiden per 01.2025, Abrechnungsstand 02.2025. Alle notwendigen Angaben zu Kündigung  etc. sind nun eingepflegt. 

 

Soll dazu eine Wiederabrechnung angestossen werden?

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Sie können die Arbeitsbescheinigung manuell anstoßen wenn jetzt alles eingepflegt ist

HP
Einsteiger
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Eine Wiederabrechnung ist nicht erforderlich. Einfach bei dem entsprechenden Mitarbeiter unter Mitarbeiter - DÜ Arbeitsbescheinigung - diese erstellen. Die Arbeitsbescheinigung finden Sie dann bei den Auswertungen. Falls nichts zurückkommt, fehlen evtl. Angaben. Bitte im Hinweisprotokoll prüfen, wenn nichts erstellt wurde.

mick
Einsteiger
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Nachricht 21 von 21
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@isabel  schrieb:

Hallo Zusammen,

 

kann ich eine Arbeitsbescheinigung rückwirkend erstellen und senden? Also MA ausgescheiden per 01.2025, Abrechnungsstand 02.2025. Alle notwendigen Angaben zu Kündigung  etc. sind nun eingepflegt. 

 

Soll dazu eine Wiederabrechnung angestossen werden?


Hier steht alles wichtige drin: https://apps.datev.de/help-center/documents/1070718 

 

Punkt 3.3 in deinem Fall.

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letzte Antwort am 27.02.2025 09:20:10 von mick
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