Hallo Zusammen,
wir beschäftigen einen AN, welcher in an einem Außenstandort tätig wird. Es handelt sich hier nicht um seine 1.Tätigkeitsstätte. Somit um Auswärtstätigkeit.
Er übernachtet dort und der AG erhält die Rechnung für die ÜN.
Muss ich diese Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit als geldwerten Vorteil aus unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum (Unterkunft od. Wohnung) abrechnen?
Außerdem erhält er von uns Verpflegungsmehraufwendungen in gesetzlicher Höhe. Wie rechne ich die ab?
Ein weiterer Sachverhalt liegt in der Übernahme der Wohnheimkosten für unsere Azubis. Wie muss ich das abbilden?
Vielen Dank im Voraus!
@isabel schrieb:Außerdem erhält er von uns Verpflegungsmehraufwendungen in gesetzlicher Höhe. Wie rechne ich die ab?
Ganz normal über den entsprechenden Netto-Bezug. Achte aber darauf, dass du entsprechend kürzt, sollten in der Übernachtung auch Mahlzeiten enthalten sein.