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LODAS Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit

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letzte Antwort am 27.05.2024 14:02:02 von rschoepe
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

wir beschäftigen einen AN, welcher in an einem Außenstandort tätig wird. Es handelt sich hier nicht um seine 1.Tätigkeitsstätte. Somit um Auswärtstätigkeit. 

Er übernachtet dort und der AG erhält die Rechnung für die ÜN. 

Muss ich diese Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit als geldwerten Vorteil aus unentgeltlicher Überlassung von Wohnraum (Unterkunft od. Wohnung) abrechnen?

 

Außerdem erhält er von uns Verpflegungsmehraufwendungen in gesetzlicher Höhe. Wie rechne ich die ab?

 

Ein weiterer Sachverhalt liegt in der Übernahme der Wohnheimkosten für unsere Azubis. Wie muss ich das abbilden?

 

Vielen Dank im Voraus!

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
236 Mal angesehen

@isabel  schrieb:

Außerdem erhält er von uns Verpflegungsmehraufwendungen in gesetzlicher Höhe. Wie rechne ich die ab?


Ganz normal über den entsprechenden Netto-Bezug. Achte aber darauf, dass du entsprechend kürzt, sollten in der Übernachtung auch Mahlzeiten enthalten sein.

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letzte Antwort am 27.05.2024 14:02:02 von rschoepe
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