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Arbeitgeberkonto Wahlerklärung U 1 Krankenkassen obwohl Mandant seit Jahren nur U 2 pflichtig

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letzte Antwort am 08.01.2025 08:29:03 von wicki04
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wicki04
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen, 

 

gerade habe ich einen Anruf vom Mandanten erhalten. Er teilte mir mit, dass er von mehreren Krankenkassen Anrufe bekommen hat zur Wahlerklärung U1. Dieser Mandant ist seit zig Jahren nur Umlage 2 pflichtig, weil weit über 50 sv-pflichtige Mitarbeiter. 

 

Da irgendwann mal vor ca. 15 Jahren U1 Pflicht bestand, ist bei einigen Krankenkassen unter Sozialversicherung/Krankenkassen/Krankenkasse z.B. Techniker KK/ Umlageart die U1_1 hinterlegt.  Das kann man auch nicht löschen!!! Oder doch?

 

Bei den einzelnen Mitarbeitern ist aber immer nur die U2 hinterlegt.

 

In der Auswertung 48 Krankasse Umlagebeiträge werden auch nur Umlagebeiträge zur U2 aufgeführt. 

 

In der Auswertung 435 DÜ-Protokoll Arbeitgeberkonto Krankenkassen wurde mit der Datenübermittlung am 18.12.24 (Erstellung der Dezember Gehälter)  eine Meldung aufgrund einer Änderung beim Arbeitgeberkonto für alle Krankenkassen ausgelöst mit Angaben zur Wahlerklärung Teilnahme zur U1: Ja gültig ab 01.01.2024.

 

Habt ihr eine Idee warum das passiert ist? 

 

Gibt es eine Möglichkeit bei der jeweiligen Krankenkasse die Umlageart U 1 rauszulöschen, wenn Mandanten nur U 2 pflichtig sind? 

 

Bei neu angelegten Krankenkassen steht in der Umlageart nichts drin, aber bei den älteren Krankenkassen, die bereits seit Jahren bestehen und dort Mitarbeiter angemeldet sind schon. 

 

Ich habe noch ein paar größere Schätzmandanten, die diese Woche abgerechnet werden und befürchte, dass hier evtl.  das gleiche passieren wird mit den Wahlerklärungen. 

 

 

 

 

 

 

 

KOB
pogo
Experte
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@wicki04  schrieb:

 

In der Auswertung 435 DÜ-Protokoll Arbeitgeberkonto Krankenkassen wurde mit der Datenübermittlung am 18.12.24 (Erstellung der Dezember Gehälter)  eine Meldung aufgrund einer Änderung beim Arbeitgeberkonto für alle Krankenkassen ausgelöst mit Angaben zur Wahlerklärung Teilnahme zur U1: Ja gültig ab 01.01.2024.

 

Habt ihr eine Idee warum das passiert ist? 

Bei einem Mitarbeiter (gab es einen neuen?) ist dann wohl doch U1+U2 geschlüsselt (gewesen).

Vielleicht ein MA mit einer Krankenkasse, bei der kein U1 Satz gewählt ist, so dass keine Umlage berechnet wurde. Steht dazu vielleicht etwas im Fehlerprotokoll?

 

Auf allen Abrechnungen/Nachberechnungen ist bei Um. die 2 angedruckt?

 

Solltest du nichts finden, muss wohl DATEV mal einen Blick drauf werfen.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Evtl. auch mal in den mitarbeiterübergreifenden Änderungen im Bearbeitungsmonat 01/2024 gucken, ob dort bei einem Mitarbeitenden die Umlage auf U1 steht.

wicki04
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Vielen Dank für die Antworten. Es war tatsächlich ein neuer Mitarbeiter im Dezember mit U 1 und U2 geschlüsselt.

 

Von 01/2024 bis 11/24 waren alle Mitarbeiter auf U2 geschlüsselt, habe ich übergreifend für alle Monate durchgesehen.  Ich gehe daher davon aus, das aufgrund der Falschanlage des Mitarbeiters im Dezember, das System vom ganzen Jahr von der U1 Pflicht ausgeht. 

 

Ich habe jetzt bei dem Mitarbeiter die Umlagepflicht im 12/24 geändert (Korrektur erfolgt dann mit der Abrechnung 01/25). Werden dadurch auch die Wahlerklärungen bei den ganzen Krankenkassen wieder automatisch storniert? Gibt es hierzu schon Erfahrungswerte? Oder muss ich jede einzelne Krankenkasse anrufen?

 

 

 

 

KOB
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d_kuehn
Aufsteiger
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Vielen Dank für die Antworten. Es war tatsächlich ein neuer Mitarbeiter im Dezember mit U 1 und U2 geschlüsselt.

Das ist uns auch schon passiert. Kleiner Fehler und eine riesige Welle wurde ausgelöst. Hier sollte DATEV prüfen, ob nicht ein Fehlerhinweis eingebaut werden könnte.

 

Die Kollegin ist diese Woche leider nicht im Haus, deswegen kann ich nicht sagen, wie das Vorgehen bei den Krankenkassen war.

 

wicki04
Fortgeschrittener
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Ja diese Fehlerquelle könnte die DATEV ändern. In Lohn und Gehalt wird die Umlagepflicht, ob U 1 und U2 pflichtig oder nur U2 pflichtig auf Mandantenebene nur einmal angelegt. In LODAS muss man es bei jedem Mitarbeiter einzeln anlegen. Dadurch passieren leider auch Fehler mit großer Wirkung, besonders wenn viele Mitarbeiter angelegt werden. 

 

Wir hoffen mal, dass das neue DATEV Lohnprogramm ab 2026/2027 alle Vorteile aus beiden Programmen mitnimmt und umsetzt. Wäre wünschenswert.

 

 

 

KOB
pogo
Experte
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@wicki04  schrieb:

 

Ich habe jetzt bei dem Mitarbeiter die Umlagepflicht im 12/24 geändert (Korrektur erfolgt dann mit der Abrechnung 01/25). Werden dadurch auch die Wahlerklärungen bei den ganzen Krankenkassen wieder automatisch storniert? Gibt es hierzu schon Erfahrungswerte? Oder muss ich jede einzelne Krankenkasse anrufen?

Ja, es wird automatisch an alle Krankenkassen wieder U1: Nein übermittelt.

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wicki04
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das hört sich gut an. Vielen Dank!

KOB
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letzte Antwort am 08.01.2025 08:29:03 von wicki04
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