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Krank ambulante Behandlung - U1-Verfahren

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letzte Antwort am 08.08.2024 12:41:59 von wicki04
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CWeber1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen,

 

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ein Mitarbeiter war ein paar Stunden des Tages im Krankenhaus wegen einer Behandlung. Danach ist er für ein paar Stunden in die Arbeit gekommen.

Er hat vom Krankenhaus eine "Bestätigung für den Arbeitgeber" (für den ganzen Tag).

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

Ist eine ambulante Behandlung nicht Privatvergnügen? Muss der Arbeitgeber ihm "Krank" gewähren? (§616 BGB ist ausgeschlossen)

Ist es möglich, stundenweise krank einzugeben um die U1-Erstattung zu beantragen?

 

Mir ist klar, wenn ich dem Mitarbeiter das "stundenweise Krank" nicht gewähre wird er sich beim nächsten Mal einfach für den ganzen Tag krankschreiben lassen. Aber es würde mich trotzdem interessieren wie es eigentlich gehandhabt wird. 

 

Wäre nett, wenn mir hier jemand seine Erfahrungen mitteilt.

 

wicki04
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
129 Mal angesehen

zur U1 Erstattung bitte mal nach einen sogenannten "Bruchtag" bei AU informieren. Mitarbeiter hat an den Tag gearbeitet, also keine Erstattung.

 

Alles weitere wäre arbeitsrechtlich abzuklären.

KOB
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letzte Antwort am 08.08.2024 12:41:59 von wicki04
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