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Arbeitsbescheinigung länger als 12 Monate

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letzte Antwort am 18.11.2024 10:43:06 von i_s_
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i_s_
Beginner
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Hallo,

ein Mitarbeiter war vom 01.01.2020 bis zum 31.10.2024 bei unserem Mandanten beschäftigt. Es wurde eine Arbeitsbescheinigung §312 SGB III für die letzten 12 Monate erstellt und übermittelt. 

Jetzt kommt die Agentur für Arbeit und will für den kompletten Zeitraum eine Arbeitsbescheinigung.

 

Habe ich aus Lodas die Chance eine Arbeitsbescheinigung für mehr als 12 Monate zu übermitteln? Wenn ja, was kann ich tun.

 

Ansonsten bleibt mir wohl nur das leidige SV-Meldeportal.

 

Vielen Dank.

wicki04
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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gibt es einen Grund warum mehr als 12 Monate übermittelt werden sollen? Gab es eine Unterbrechung in den letzten 12 Monaten? Auch dann sind nur 24 Monate zu bescheinigen. Ich würde mal die Arbeitsagentur ansprechen. Hört sich nach einem Missverständnis an.

KOB
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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

auf der Arbeitsbescheinigung werden die Abrechnungsergebnisse wie folgt bescheinigt:

 

steuerliche Daten unter Punkt 1.1 der Bescheinigung: 12 Monate
Entgeltdaten unter Punkt 5 der Bescheinigung: 12 Monate, wenn mindestens 150 Kalendertage (5 Monate) mit Entgeltfortzahlung vorliegen, sonst 24 Monate
Arbeitszeiten unter Punkt 4 der Bescheinigung: 3,5 Jahre
Sozialversicherungsdaten unter Punkt 2.3 und 2.4 der Bescheinigung: 5 Jahre
Fehlzeiten unter Punkt 2.2 der Bescheinigung: 5 Jahre

 

Wurde die Arbeitsbescheinigung mit der Oktober-Abrechnung erstellt? Oder ist die Arbeitsbescheinigung bereits davor erstellt worden?

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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i_s_
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Viele Dank für die Antworten.

 

In der Zwischenzeit hat mich auch endlich die Agentur für Arbeit zurückgerufen. Die Arbeitsbescheinigung wurde zusammen mit der Oktober-Abrechnung erstellt und übermittelt. 

 

Die Daten sind angekommen und reichen aus. Offensichtlich hat der Mitarbeiter seinen Sachbearbeiter falsch verstanden. 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 18.11.2024 10:43:06 von i_s_
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