Hallo zusammen,
m.E. würde ich einen dualen Studenten mehr als 325,- € (Praxisphase wochenweise) mit dem PGS 102 abrechnen.
Dann habe ich, um sicher zu gehen, auf der Online-Seite einer großen Krankenkasse
in einem Tool, die Daten erfasst und bekam den PGS 101 heraus.
Jetzt bin ein wenig verunsichert.
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo, Personengruppenschlüsse 102 ist korrekt.
DATEV-Dokument 9223816
Grüße
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Jetzt habe ich vom Mandanten gehört, das der 20.-jährige Student vorher an einer anderen Hochschule war, dieses aber abgebrochen hat, bzw. jetzt etwas anderes studiert. Gilt das immer noch als Erststudium? Und der PGS 102 ist richtig?
Vielen Dank ... hat sich erledigt ... laut KK gebe ich jetzt den PGS 101 ein.
Hallo,
normaler Weiße werden Dual-Studenten wie Azubis behandelt in der SV, also 102.
Gruß
Ja, dachte ich auch.
Aber, die TK hatte mir gesagt, das es in dem Fall wohl egal wäre, ob 101 oder 102.
Hallo Frau @yvonneyildiz !
Wenn es egal ist, würde ich auf jeden Fall 102 schlüsseln.
Hat ein Versicherter eine berufliche Ausbildung absolviert, wird diese im Rahmen der Berechnung der gesetzlichen Rente honoriert. Das heißt, dass eine berufliche Ausbildung zu einer höheren Rente führt, da Ausbildungszeiten sogenannte beitragsgeminderte Zeiten sind.
Besser man meldet es als Ausbildungszeit und die RV entscheidet später ob hier Sonderregelungen anzuwenden sind, als dass dem jungen Menschen im Zweifelsfall wichtige Zeiten bei der RV verloren gehen.
Gruß Jasmina Reichert