@yvonneyildiz schrieb: ... Zudem war das hier auch nicht die Frage .... Diesen Hinweis empfinde ich als sehr belehrend und oberlehrerhaft ... ("Thema verfehlt! Setzen! Fünf!") Zusätzliche Gedanken außerhalb einer Frage weiterspinnen und ggf. noch zu bedenkende Aspekte einzuwerfen mag für Sie vielleicht ungewohnt und deshalb (ver-)störend sein, ist aber in einer Community mit offenem Gedankenaustausch nicht unüblich und wird von anderen durchaus geschätzt ... Oh, das tut mir Leid, das es so aufgefasst wird ... nur wenn eine Frage im Raum steht und irgendwann das Thema in einer andere Richtung rutscht, ist es für den Leser, der sich hier Hilfe erhofft auch nicht einfach, sich erst durch drei Seiten lesen zu müssen. Sollte ein Hinweis, aber keine Belehrung sein! @lohnexperte schrieb: Hallo @yvonneyildiz , @yvonneyildiz schrieb: ... Aber, was ich weiß ist, das sie spätestens 7 Wochen nach der Geburt ihre Elternzeit einreichen muss. Sind Sie sich da sicher? Meines Wissens muss die Mutter Elternzeit spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich anmelden. Sorry, da war ich wohl zu schnell. Das ist richtig, ich hatte das noch von vor 6 Jahren im Kopf, das es eine 7-Wochen Frist gab. Es geht hier ja nicht um mich ... ich bin nicht der AG, ich rechne nur den Lohn für meine Mandanten ab und informiere die Mandanten, was rechtlich unbedenklich ist. Ich würde auch nicht so reagieren, aber ich werde mich bestimmt nicht über die Entscheidung des Mandanten hinweg setzen.
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