Guten Morgen zusammen,
wir haben im Oktober 2020 eine neue MA eingestellt.
Heute wurde die Elektr. Lohnsteuerkarte zurückgemeldet mit folgenden Werten:
Jahresbetrag 2.340
Monatsbetrag 370
Dadurch lässt sich schon mal keine Probeabrechnung durchführen, da die Fehlermeldung besagt:
der jährliche Freibetrag ist kein Vielfaches des monatlichen Freibetrages.
Dürfen wir hier Änderungen vornehmen, obwohl es empfindliche Elstam Daten sind?
Hat jemand eine Idee?
Vielen lieben Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
halten Sie in diesem Fall bitte Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Es sollte geklärt werden, warum der monatliche Freibetrag nicht zum Jährlichen passt. Eventuell wurden hier falsche Werte zurückgemeldet.
Programmtechnisch könnten Sie die Beträge händisch überschreiben, dabei sollten Sie aber eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, auf die Sie sich im Falle einer Prüfung beziehen können.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mit dem Finanzamt telefoniert und die Zahlen sind richtig.
Es gab unterjährig eine Erhöhung auf den Jahresfreibetrag.
Schriftlich bestätigen würde mir das Finanzamt dies nicht, da wir die richtigen
Daten übermittelt bekommen haben. Ich könnte höchstens versuchen, von unserer
neuen MA eine Kopie eines Bescheides für den Freibetrag erhalten und diesen dann
in die Unterlagen nehmen. Damit ich einen Nachweis für die Änderung (manuell) des jährlichen
Freibetrages habe.
Gibt es im Programm selbst keine Möglichkeit, gezahlte Freibeträge/Erhöhungen einzugeben?
Moin,
an dem Jahresfreibetrag darf doch gar nichts manuell geändert werden, weil sonst eine falsche Lohnsteuerberechnung bei Einmalbezügen erfolgt.
Ich gehe davon aus, dass der Mitarbeiter ab Januar 2020 einen Jahresfreibetrag von € 240,00 (vermutlich Erhöhungsbetrag für alleinerziehende mit 2 Kindern) eingetragen hatte, so dass monatlich € 20,00 Freibetrag galten.
Ab Juli 2020 wurde der coronabedingte Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von € 2.100,00 hinzugerechnet, so dass sich ein Jahresfreibetrag von € 2.340,00 (€ 240,00 + € 2.100,00) ergibt.
Für den Monatsfreibetrag wird der zusätzliche Betrag von € 2.100,00 auf die restlichen 6 Monate verteilt, so dass sich der Monatsbetrag mit € 2.100,-- : 6 = € 350,00 + € 20,00 = € 370,00 ergibt.
Dies ist also m.E. genau so anzuwenden.
Hier sollte von LODAS maximal ein Hinweis kommen - unterbunden werden darf die Berechnung m.E. nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
absolut richtig, es handelt sich genau um so einen Fall bei uns.
Der Finanzbeamte hat es mir auch genau so vorgerechnet und gesagt,
dass er keine anderen Daten senden könnte.
Es liegt also an LODAS dieses zu beheben, nicht am Finanzamt.
Gar nicht abrechnen zu können halte ich hier in so einem Fall auch komplett für überzogen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe Herr Lutz 🙂
@frau Mertel: Was kann ich nun machen? Ich muss unserer neuen Mitarbeiterin ja Gehalt auszahlen.
Zur Info:
nun kann ich abrechnen und bekomme nur noch eine Hinweismeldung.
Danke an Alle für die schnelle Hilfe!