Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Wir stellen unseren Postversand gegenüber unsere Mandanten ein.
Damit diese nicht darauf verzichten müssen, habe ich den Ausdruck des Zahlungsverkehrs und der
Standardauswertungen auf "Auftragsversand an Mandant" geschlüsselt.
Ich habe den Eilservice angerufen und bin alles nochmal tel. durchgegangen.
Nun ist es so, das die Mandanten leider die Überweisungsträger "nicht" erhalten haben.
Ich bin und war auch der Meinung, das die z.B. die Auswertung 200 im Zahlungsverkehr auf
"Auftragsversand an Mandant" geschlüsselt werden muss, was der Servicemitarbeiter von
DATEV aber verneint hat und ich diese auf Rückübertragung aus RZ schlüsseln sollte und nur
die Auswertungen 203 und die 257 auf "Auftragsversand an Mandant" umstellen soll.
Kann mir jemand sagen, was nun richtig ist, damit es ab Januar richtig läuft.
Vielen lieben Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn der Mandant den Überweisungsträger noch auf Papier bekommen soll, muss das als Auftragsversand geschlüsselt werden, ja. Rückübertragung wäre nur bei DTA-Datei oder DÜ an Institutionen.
Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Das habe ich mir fast schon gedacht. Danke!