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Jobticket und Nettoabzug - Lodas -

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letzte Antwort am 06.08.2019 15:14:01 von rukorni
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chrissy
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

wir arbeiten mit Lodas.

Ich habe eine Frage zur Lohnart 866 Jobticket steuer und sv frei.

Eine Arbeitnehmerin soll monatlich 30,00 Euro über die Lohnabrechnung für ein Jobticket erstattet bekommen, für das sie monatlich in Vorlage tritt.

Hierfür wollte ich die Lohnart 866 anlegen, nun kommt aber der Hinweis, dass man auch einen Netto-Abzug anlegen muss.

Das ist auch so in dem Dokument: Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen beschrieben.

Aber der Betrag soll ja nicht abgezogen, sondern ausbezahlt werden.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank,

Gruß Christina

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
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Moin,

der Folge-Nettoabzug ist sinnvoll, wenn der Arbeitgeber die Fahrkarte in voller Höhe zusätzlich zum Gehalt gewährt und die Fahrkarte durch den Arbeitgeber an das Verkehrsunternehmen gezahlt wird.

Wenn nicht die volle Fahrtkarte übernommen wird oder wenn der Arbeitnehmer die Fahrkarte selbst bezahlt, ist hier keine Angabe notwendig. Die Hinweismeldung kann in dem Fall ignoriert werden. Die Abrechnung erfolgt dann korrekt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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sba1985
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Habe es auch so gemacht wie von Herrn Lutz geschildert und fand das in dem Moment auch unproblematisch, weil es auf der Abrechnung richtig aussah. Allerdings kam dann bei der FiBu Verwirrung auf, weil sich die Buchungen au fAufwands- und dem Passivkonto wieder aufheben.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
3321 Mal angesehen

Allerdings kam dann bei der FiBu Verwirrung auf, weil sich die Buchungen au fAufwands- und dem Passivkonto wieder aufheben.

Dann würde ich einmal die Schlüsselungen für den Nettoabzug und die Lohnart für den Bezug prüfen.

Für die Buchungsliste macht es keinen Unterschied, ob der Nettoabzug über eine Folge-Nettoabzugsart abgezogen wird oder ob dieser Abzug in den Netto-Bezügen und -Abzügen erfasst ist.

Viele Grüße

Uwe Lutz

rukorni
Fortgeschrittener
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Hallo Christina,

wir rechnen den Zuschuss über  PSD, Entlohnung, Fahrtkostenzuschuss ab.

Dann den Haken für " Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln" setzen und der Betrag wird steuerfrei ausgezahlt.

Viele Grüße

Ruth

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letzte Antwort am 06.08.2019 15:14:01 von rukorni
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