Guten Morgen zusammen,
ein Mitarbeiter ist mit seinem Nettoeinkommen über den Pfändungsfreibetrag.
Sobald ich Kurzarbeitergeld einpflege, wird keine Pfändung mehr ausgewiesen.
Nun hat sich die Insolvenzstelle gemeldet und gesagt, er möchte den Betrag XX
nachzahlen, da das Nettoeinkommen über den Freibetrag liegt.
Wie kann man dies nachträglich erfassen?
KUG ist nicht pfändbar
Er bekommt aber einen 100%igen Zuschuss und der ist pfändbar, aber leider
wird mir nichts auf der Abrechnung angezeigt.
Kann mir ja jemand vielleicht helfen?
VG
Yvonne Yildiz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nach kurzer Recherche ist KUG doch pfändbar; in Lohn&Gehalt ist die entsprechende Lohnart auch als pfändbar. Auch in Lodas ist die StLA 410 voll pfändbar. Ist dies bei Ihnen vielleicht geändert worden?
Guten Morgen,
vielen Dank für den Hinweis.
Ich habe den Mandanten so übernommen.
Dann muss vorher die Lohnart geändert worden sein, denn bei einem anderen Mandanten ist
KUG auch voll pfändbar.
Liebe Grüße
Yvonne Yildiz