Hallo,
in den FAQ´s habe ich gelesen, dass dies auch die monatlichen Lohn- und Gehaltsüberweisungen betrifft.
Könnte dann schon eine Überweisung, die z.B. von Mitarbeiter Matthias Muster an das eigene "Familienkonto" Matthias und Lisa Muster geht, ein Problem (No-Match) bei der Überprüfung darstellen?? Da gibt es vielleicht auch noch andere div. Konstellationen, die nicht 100%ig passen...
Ich frage mich deshalb, ob ich eine Info an meine MA:Innen sende und sie bitte, zu prüfen, ob der Name des Konto-Empfänger vom eigenen Namen abweicht und dies dann in den Datev-Personaldaten->Zahlungsweise unter "Abweichender Kontoinhaber" eintrage.
Hat sich da jemand schon Gedanken gemacht?
Grüße
I. Haag
@haag schrieb:Hat sich da jemand schon Gedanken gemacht?
Hallo.
Diese kommende Änderung hat unsere Kanzlei bisher zur Kenntnis genommen, aber aktuell Gedanken gemacht?
Nur soweit, dass es ein einseitiges Rundschreiben geben wird inklusive dem Verweis auf die DATEV-Webseite, auf der diese bisherigen Infos stehen.
Vermutlich irgendwann im Sommer - wenn 2023er Erklärungen und die GmbH-Abschlüsse durch sind.
Einfach einen entsprechenden Vermerk auf den vorherigen Lohnabrechungen machen, dass bei abweichenden Kontoinhabern dies bitte mitzuteilen ist und diese dann entsprechend im Programm hinterlegen. Sollte zumindest bei Lohn und Gehalt nicht das ganz große Problem sein, auch wenn es natürlich ggf. mal wieder Zeit frisst.
Guten Tag,
ja, ich bin gerade auch dabei mir darüber Gedanken zu machen.
Würde es eine "harte Abweichung" geben, könnte dies möglicherweise dazu führen, dass die gesamte Gehaltszahlung hängen bleibt?
Würde es dazu kommen - wie könnte man das Problem beheben? Etwa nur durch eine Korrektur hinsichtlich des abweichenden Kontoinhabers und einer kompletten Wiederholungsabrechnung?
Ich halte eine Nachricht an die Mitarbeiter auch für sinnvoll..
MfG
Hallo @Personalerin_123
für die Mitarbeiter habe ich jetzt folgende Mitteilung mit der 07/2025 verteilt:
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Gesetzliche Änderung bei Überweisungen:
Abgleich des Empfängernamens mit IBAN
(Verification of Payee)
Worum geht es?
Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die voraussichtlich ab dem 5. Oktober 2025 wirksam wird und ab dem 9. Oktober 2025 gesetzlich verpflichtend ist.
Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.
Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung folgt einem Ampelsystem:
Was müssen Sie tun?
Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen den korrekten Namen (Kontoinhabername lt. Bankunterlagen) verwenden da die Überweisung bei einem „No-Match (=rot)“ nicht ausgeführt wird
Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen angegeben haben:
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.
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Gruss
Olaf
Vielen Dank.
Die Frage ist, ob man den gesamten Zahlungslauf auch bei einem vereinzelten no-match durchdrücken kann.
Sonst würde das echt für Chaos sorgen im Oktober..
Grüße