Hallo, auch nichtmeldepflichtige Arbeitnehmer (z. B. in Deutschland tätige Personen mit Wohnsitz im Ausland), welche bislang keine Steuer-ID vom BZSt zugeteilt bekommen haben, können seit dem 01.01.2023 über einen "Antrag auf Vergabe einer steuerlichen ID-Nummer für nichtmeldepflichtige Personen durch das Finanzamt" bei dem für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt (Betriebsstätten-Finanzamt) eine Steuer-ID beantragen. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do Die erstmalige Zustellung einer ID-Nummer kann auch durch den Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung ist die Bevollmächtigung durch den Arbeitnehmer. Für die Bevollmächtigung ist kein bestimmtes Formular erforderlich. Allerdings muss diese eindeutig sein (festgehalten in Schriftform). Der Arbeitgeber sollte am besten bilateral mit dem Finanzamt klären, wie in den jeweiligen Ausnahmefällen vorzugehen ist. Unter Umständen ist es auch möglich, dass die ID-Nummer mit Vorlage einer Bevollmächtigung an den Arbeitgeber zugestellt werden kann. Hierfür gibt es seitens der Finanzämter folgende Unterstützungsmöglichkeiten: https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/FAQ/faq_node.html#js-toc-entry3 In Lohn und Gehalt wird seit der Jahreswechsel-Version 2022/2023 aus den genannten Gründen keine Lohnsteuerbescheinigung ohne Identifikationsnummer in Papierform mehr erstellt. Update 23.05.2023 Mit dem nächsten Service-Release 12.34 (voraussichtliche Bereitstellung Mitte Juni) von Lohn und Gehalt wird Lohn und Gehalt wieder eine Papier Lohnsteuerbescheinigung erstellen, auch wenn keine Steuer ID-Nummer hinterlegt ist. Das Einreichen einer Lohnsteuerbescheinigung ohne ID-Nummer klären Sie bitte mit dem zuständigen Finanzamt.
... Mehr anzeigen