Hallo, werden laufende und grundsätzlich sv-pflichtige Bezüge vom Arbeitgeber während der Zahlung von Entgeltersatzleistung ungekürzt weitergezahlt, handelt es sich um eine weitergewährte Arbeitgeberleistung. Vermutlich werden Sie zwischenzeitlich eine Rückmeldung über die Höhe des Sozialleistungsbezugs von der Krankenkasse erhalten haben. Prüfen Sie dies bitte unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte "Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug". Je nach Höhe der Rückmeldung führt LuG automatisch mit der nächsten Lohnabrechnung eine Nachberechnung von SV-Beiträgen durch, sofern welche anfallen. Die Eingabe eines fiktiven Krankengeldes ist damit nicht erforderlich. Falls der Betrag des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Firmenfahrzeugs i. d. R. den SV-Grundfreibetrag von 50 Euro über dem normalen Netto-Verdienst nicht übersteigt, ist es durchaus möglich, dass keine SV-Beiträge errechnet und einbehalten werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument .
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