Hallo Zusammen,
hat jemand viel Erfahrung mit der Option Automatische Datenübernahme der eAU?
wir hatten das bis jetzt aus, sind aber am überlegen es zu nutzen, bin daher auch dankbar über Grundsätzliche Erfahrungsberichte davon 🙂
ich habe bereits den Artikel dazu durchgelese:
Automatische Datenübernahme der eAU-Rückmeldung in die Fehlzeiten des ... - DATEV Hilfe-Center
Es wird aber nicht darauf eingegangen was passiert wenn im Kalender bereits an einem oder mehreren Tagen etwas anderes als Krankheit gebucht ist.
Nehmen wir mal an ich habe unbezahlten Urlaub/unbezahlte Freistellung etc. gebucht, jetzt kommt die eAU mit einer Krankheit für die Tage oder auch nur einen Teil der Tage die bereits bebucht sind.
Wir hätten jetzt Angst das Eingaben überschrieben werden durch das automatische buchen.
Was für mich auch noch interessant ist, welche neuen Listen dadurch erzeugt werden? Gibt es dann eine Liste wo alle automatischen eingaben nochmal kontrolliert werden könnten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Ich arbeite sehr gerne mit der automatischen Datenübernahme der eAU. Mir ist dabei wichtig, dass ich beide Häkchen gesetzt habe. Warum? Setzt Du nur den oberen Haken, so trägt Dir das Programm den Ausfallschlüssel nicht mehr ein, sobald Du die 42 Kranktage im anrechenbaren Zeitraum erreicht hast. Ganz egal, ob es sich um anrechenbare Krankheiten handelt oder nicht. Du erhälst dann lediglich den Hinweis und auch den Eintrag im Kalender, dass eine AU vorliegt, jedoch wird in diesem Dalle der Ausfallschlüssel nicht in den Kalender übernommen. Dann musst Du manuell den Ausfallschlüssel noch zusätzlich eintragen und die Abfrage der Vorerkrankungszeiten vornehmen. Erfahrungsgemäß ist es bei uns so, dass in den wenigsten Fällen die Vorerkrankungen so anrechenbar sind, dass wir über die 42 Tage kommen.
Als Auswertung hast Du dann auf Mandantenebene noch den "Meldeverlauf elektronische AU".
Reicht Dir das soweit?
Constanze
erstmal super danke 🙂
Wichtig für mich wäre noch das das automatische erfassen der AU nie einen anderen vorhandenen Kalendereintrag überschreibt. Also wenn ich unbezahlten Urlaub gebucht habe z.b 🙂
Hallo,
sofern Sie bereits Buchungen im Kalender des Mitarbeiters erfasst haben, kann kein automatischer Eintrag der Ausfallschlüssel durch die eAU-Rückmeldung erfolgen.
Es bleibt dann somit bei Ihrem erfassten Ausfallschlüssel.
Guten Tag,
wir nutzen die automatisch Übernahme auch, allerdings haben wir folgendes Problem oder wissen nicht wie man das anders besser machen sollte:
Es gibt Mandanten mit Stundenlohnempfänger UND Gehaltsempfänger, stellt man nun ein, dass bei einer automatischen Erstellung eines Kalendereintrages die entsprechende Lohnart (1650) auch eingetragen werden soll, ist es zwar korrekt für die Stundenlohnempfänger aber falsch für die Gehaltsempfänger, weil die LA 1650 zusätzlich auf der Abrechnung erscheint.
Lässt man es weg, ist man gezwungen alle Rückmeldungen manuell durchzusehen und die Lohnart manuell nachzutragen.
für mein Verständnis sind beide Optionen nicht wirklich praxisorientiert.
Wie ist das von DATEV gedacht Vorgehen hier oder, falls es sowas nicht gibt, wie haben andere Abrechner das Problem gelöst?
Danke und LG Sarah Spiering
Hallo Frau Spiering,
Sie haben vermutlich unter Mandantendaten | Ausfallschlüssel z.B. beim Ausfallschlüssel K die Lohnart 1650 hinterlegt ist. In Verbindung mit einer eAU-Rückmeldung, kann Lohn und Gehalt bei der automatischen Übernahme in den Kalender nicht unterscheiden, ob es sich bei den Mitarbeitern um Gehaltsempfänger oder Stundenlöhner handelt.
Daher erfolgt der Eintrag der Lohnart 1650 sowohl bei Stundenlohnempfängern als auch bei Gehaltsempfängern.
Sofern dies nicht gewünscht ist, gibt es aktuell nur die Möglichkeit die Lohnart 1650 nicht automatisch mit dem Ausfallschlüssel K zu verknüpfen und diese manuell bei Stundenlöhnern nachzutragen.