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Urlaubsrückstellung

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letzte Antwort am 21.10.2025 13:54:03 von Gökhan_Aras
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0815-02
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
78 Mal angesehen

Guten Abend,

 

ich soll für den Jahresabschluss 2024 die Urlaubsrückstellungen übergeben. 
Es ist das erste mal, daher meine Frage, ob es jetzt überhaupt noch erstellt werden kann.
Die Urlaubsberechnung macht der Mandant selbst, mir liegen nur die Rest-Urlaubstage vor.

Muss der Dezember 2024 nachberechnet werden oder geschieht das automatisch, wenn ich die Daten in "Urlaubsrückstellung" ab 01/2024 eingebe (oder muss 12/2024 bei "gültig ab" eingegeben werden?

... wie man sieht, leider viele Fragen, auf die ich im Dokument 1070894 bzw. 5301828 keine Antworten finde.

 

Vielen Dank

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
46 Mal angesehen

Hallo,


um eine Urlaubsrückstellung für das Vorjahr erstellen zu können, buchen Sie die Resturlaubstage mit der Statistiklohnart 8580 in der Monatserfassung in den Monat 12/2024.


Das Vorgehen hierzu finden Sie im Dokument unter Punkt 4.3.


Auch die weiteren notwendigen Schritte für die Erstellung der Urlaubsrückstellung sind in diesem Dokument beschrieben.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.10.2025 13:54:03 von Gökhan_Aras
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