....es gibt Fälle, in denen nur Teile der Elektronischen LSt-Bescheingung übernommen werden mussen/dürfen (z.B. nur die einbehaltenen Lohnsteuern, da der Bruttolohn (ggf. teilweise) in einem anderen Land zu versteuern ist). Außerdem gib es falsche LSt.-Bescheinigungen, doppelte LSt.-Bescheingungen und Fälle in denen zusätzlich ermäßigt zu versteuernder Lohn (aus dem Ausland) in die Anlage N eingetragen werden muss. Häufig benötigt man den Vorjahreslohn auch noch für die Riesterrente. In all diesen Fällen wäre eine automatische Übernahme schlecht. Insofern ist es gut, dass man die Wahl hat ob die Werte übernommen werden oder nicht. Allerdings finde ich auch, dass es gut wäre, wenn man bereits im VaSt-Dialog die Möglichkeit hätte auszuwählen das die Daten sofort in das Formular übernommen werden. Das Vorjahreseinkommen/Lohnersatzleistungen usw. sollten automatisch bei der Riester-Rente aus den Werten des Vorjahres eingelesen werden können
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