Guten Morgen, wenn man nicht ganz ausschließen will, könnte man § 616 BGB auch begrenzen, auf bestimmte Anlässe, eine maximale Anzahl von Tagen im Jahr / pro Ereignis oder, oder, oder. Hier lässt sich sehr flexibel reagieren. Einfach ausschließen und nach "Gutsherrenart" dann entscheiden, ob man doch mal jemanden bezahlt frei gibt, kann auch mal nach hinten los gehen. Man denke an Gleichbehandlung, Gewohnheitsrecht... Wir beantragen in Abstimmung mit dem Mandanten auch erst einmal für alle Tage und warten ab, was der Bescheid sagt. Dann kann man immer noch entscheiden, wie man bei der Thematik weiter vorgeht. Viele Grüße T. Reich
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