Guten Abend ihr Lieben,
ich habe eine allgemeine Frage.
Wenn ich einen Mandanten habe: EÜR/Istversteuerer, der keine Kasse führt - Kunde zahlt bar.
kann ich buchen:
2100 privatentnahme
an 4400 Erlöse 19%.
UND
Mandant kauft Büromaterial.
6815 Bürobedarf
an 2180 Privateinlage
mir kommt es wirklich unlogisch vor.
vielen Dank. Schönen Abend.
Hallo,
dein Gedankengang ist grundsätzlich nachvollziehbar – aber du liegst mit deinem Gefühl nicht ganz richtig. Passt schon so.
Bei einem EÜR-Mandanten ohne Kasse, der bare Geschäftsvorfälle hat, gilt:
Wenn der Unternehmer betriebliche Bareinnahmen oder Barausgaben hat, diese aber nicht über ein betriebliches Konto oder eine Kasse laufen, werden sie gedanklich über das Privatkonto abgewickelt.
Die Buchungen wären also korrekt in folgendem Sinne:
1000 Privatkonto (oder 2100 Privatentnahme) an 4400 Erlöse 19 %
→ Der Unternehmer hat das Geld privat eingenommen.
Mandant kauft Büromaterial bar:
6815 Bürobedarf an 1000 Privatkonto (oder 2180 Privateinlage)
Das wirkt zwar unlogisch („Privat“ und „Einnahme“ in einem Satz), ist aber bei fehlender Kasse buchhalterisch der richtige Weg, weil das Privatkonto quasi als Ersatzkasse dient.
Wenn viele solcher Fälle vorkommen, sollte man allerdings überlegen, eine einfache Kasse zu führen, um die Bargeschäfte sauber zu dokumentieren.
Viele Grüße
Christian
@Steuern_1- schrieb:Wenn ich einen Mandanten habe: EÜR/Istversteuerer, der keine Kasse führt - Kunde zahlt bar.
Hallo.
Mal eine blöde Frage: warum benutzen Sie denn nicht das Konto "Verrechnungskonto Gewinnermittlung
§ 4 Abs. 3 EStG, nicht ergebniswirksam". Beim SKR03 ist das #1371. Das gibt es doch bestimmt auch beim SKR04.
Den Saldo darauf buchen wir dann mit dem Abschluss dann immer entweder auf Privatentnahme oder Privateinlage um.
Viele Grüße
Ehrliche Frage: wo liegt der Vorteil? Außer vieleicht bei einer PersG um die Gesellschafteraufteilung unterjährig zu umgehen.
@MiMiMi schrieb:Ehrliche Frage: wo liegt der Vorteil?
Du musst nicht zwischen 2 Konten wechseln beim buchen.
Hier bitte das WOW GIF einfügen XD
@MiMiMi schrieb:Ehrliche Frage: wo liegt der Vorteil? Außer vieleicht bei einer PersG um die Gesellschafteraufteilung unterjährig zu umgehen.
Bei uns (im üblichen Fall) haben wir dann nur "wichtigere" Privateinlagen oder Privatentnahmen auf dem Konto und nicht den ganzen "für uns unwichtigen" Kram mit 48 x 1,50 Parkgebühren, 33 x 0,89 Porto oder 11 x 50,00 für Tanken auf dem Privatkonto. Und das nur bei einem Einzelunternehmer. Von dieser "blöden" Gesellschafteraufteilung rede ich nicht mal.