Hallo zieglerconsult, wie Sie bereits schreiben, kann ein Mitglied für seinen Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft DATEV-Leistungen bestellen, diese jedoch nicht ohne Vollmacht kündigen. Wenn eine Kündigung durchgeführt wird, ohne dass sie vom Mandanten gewünscht ist, kann das weitreichende Folgen von der Lahmlegung der Programme bis hin zum Löschen von noch benötigten Daten haben. Es entstünden signifikante Nachteile für den Mandanten. Bestellt ein Mitglied für seinen Mandanten, gehen wir zunächst davon aus, dass dies im Einvernehmen mit dem Mandanten erfolgt. Zudem hat dieser noch die Möglichkeit beispielsweise der Rechnung zu widersprechen. Die Bestellung wird in diesem Fall rückabgewickelt. Viele Grüße
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