Hallo @P_Klingler , Das ist richtig Zahlungsaufträge mit zwei Zahlungssätzen können auf Ihrem "gewohnten" Weg, also ohne Freigabe über die VeU-Liste, übermittelt werden. Hintergrund ist, dass Sammelzahlungen nicht zwingend einer Empfängerprüfung unterzogen werden müssen. Der von Ihnen beschriebene Prozess für einen Zahlungsauftrag mit einem Zahlungssatz entspricht seit Oktober 2025 dem regulären Vorgehen, um einen Zahlungsauftrag mit Empfängerprüfung zu übermitteln. Zum Thema, dass Zahlungsaufträge erst freigegeben werden können, sobald ein weiterer Zahlungsauftrag gesendet wird: Diese Einschränkung wurde am Abend des 18.03. behoben. Sollte das Verhalten bei Ihnen weiterhin auftreten, wenden Sie sich bitte an unseren Service, damit wir den Sachverhalt im Detail prüfen können. Sie erreichen uns per E-Mail unter zahlungsverkehr@service.datev.de oder Sie buchen einen Rückruftermin zu Ihrem Wunschtermin unter: https://www.terminland.de/zahlungsverkehr/online/Rueckrufservice
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