Der Ablageordner muss in der Regel nur einmal im Jahr geändert werden und wird sich über alle zu bearbeitenden Belege gemerkt. Wir haben diese Info nach ganz unten gepackt, um oben die wichtigen und häufig verwendeten Felder zu haben. Hallo Frau Naßler, hier muss ich einmal nachhaken. Meine Erfahrung ist, dass der Ablageort in der Bearbeitung über die Belegübersicht eben nicht gespeichert wird (Bearbeitungsform Standard). Die mir bekannte Erläuterung ist, dass der Beleg den Ablageort als Vorschlag in der Belegbearbeitung erhält sobald er in DUO eingeht. Dies ist Abhängig vom Belegtyp (unterschiedliche Belegtypen könnten unterschiedliche Ablageorte haben...) und wird im System gespeichert abhängig vom letzten vor Eingang bearbeiteten Beleg dieses Typs. Voraussetzung war hier glaube ich, dass im Posteingang kein Beleg dieses Typs mehr unbearbeitet rumliegt. Seit ca. 1 1/2 Jahren hat das bei keinem eingerichteten DUO Mandanten mehr geklappt. Meine Empfehlung für die vorbearbeitenden Nutzer (Ergänzung KOST, Prüfung auf Richtigkeit, bei Bedarf Notiz...) ist jetzt falls die automatische Speicherung des Ortes nicht klappt den Beleg im Posteingang zu belassen und später einmal gesammelt zu verschieben. Die Benutzerführung bei der Auswahl des Ablageorts ist hier auch eher suboptimal. Im Gegensatz zur Auswahl im Kassenbuch muss hier immer der komplette Pfad (Belegablage/Buchführung/Ordner) geöffnet werden um das Register auszuwählen. Freundliche Grüße
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