Hallo,
ich muss jetzt eine Arbeitsbescheinigung für einen zum 28.2.2025 ausgetretenen Mitarbeiter elektronisch übermitteln. Die Angaben zum Arbeitszeitwechsel fehlten zur Erstellung der Arbeitsbescheinigung. Daher muss ich den letzten abzurechnenden Monat auf 10/2025 hochsetzen und noch einmal abrechnen. Bedingt durch die Anpassung des Grundfreibetrages entstehen 14€ negative Lohnsteuer, die ja überwiesen werden müssten, auch AN-Online ist bereits abgemeldet, also maximaler Aufwand.
Wie kann ich diese Lohnsteuerberechnung unterdrücken?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Nachdem die Lohnsteuer für die Arbeitsbescheinigung keine Relevanz hat, sondern die Agentur für Arbeit ja nach dem Entgelt also den Bruttolohn bescheinigt haben, möchte könnte man es eventuell Quick and Dirty lösen, indem man die Abrechnung durchführt Bescheinigung versendet und dann einfach die Abrechnung löscht. Letzer abzurechnender Monat wieder zurücksetzen und gut ist.
Vielen Dank, das habe ich so ausprobiert und bin gespannt, ob es beim Monatsabschluss Probleme geben wird bzw. ob die Arbeitsbescheinigung wieder gelöscht werden wird.
Besten Dank, so hat es funktioniert. Der Monatsabschluss lief problemlos.