Hallo zusammen, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und hoffe auf Eure Hilfe. Für die Jahre 2020 und 2021 hat eine Lohnsteuer-Prüfung stattgefunden. Es wurden Fortbildungskosten mit nicht geringen Beträgen als überwiegend privat eingestuft. Die Mehr-LSt hat der Arbeitgeber übernommen, was im Prüfungsbericht so berechnet wurde. Nun hat die SV-Auswertung stattgefunden, die SV-Beiträge hat der AG an die Krankenkasse zu zahlen. 1.) Die Krankenkasse hat dazu geschrieben: "Bitte denken Sie auch an die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung" Ich habe nun die Jahresmeldungen (50+92) für den Mitarbeiter neu über SV-Net gesendet (da m.E. mit Lohn und Gehalt nicht möglich). Aber sind da weitere Meldungen an die KK notwendig? Mir sind sonst keine eingefallen, aber vielleicht übersehe ich etwas. 2.) Ich würde den AN-Anteil an diesen Beiträgen dem AN weiterbelasten, da ich der Meinung bin, dass eine Übernahme erneut zu einer Erhöhung des Arbeitslohns führt, also wie die Übernahme der Lohnsteuer wieder zu einer Erhöhung des AL führen würde. Aber wie bekomme ich diese Beiträge in eine LSt-Bescheinigung (vermutlich in 2023) rein, damit der AN diese als Sonderausgaben ansetzen kann? Ich finde hierzu nichts. Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen? Vielen Dank!
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