Hallo Zusammen!
Diesen Hinweis habe ich im Rückmeldeprotokoll für einen neu angelegten Mitarbeiter erhalten:
Hinweis #LN09236
Bei der Abfrage der Versicherungsnummer vom 20.01.2025 wurde kein Ergebnis von der Deutschen Rentenversicherung zurückgemeldet.
Das Verfahren zur Vergabe einer Sozialversicherungsnummer wird über die DEÜV-Anmeldung (Grund der Abgabe 10) eingeleitet. Eine
DEÜV-Anmeldung (Grund der Abgabe 10) wird automatisch bei der Abrechnung des Mitarbeiters oder manuell im Mitarbeiter unter
Abrechnung | DEÜV-Meldung erstellt.
Zu dem was ich jetzt machen muss habe ich in der Hilfe nichts finden können. Was macht ihr wenn die SV-Nummer-Rückmeldung nicht funktioniert? Kann und vor allem muss ich die Abfrage nochmal starten? Ist ja eigentlich nur ein Hinweis, aber mit welchen Konsequenzen?
Vielen Dank und viele Grüße
Julia
Die Frage ist doch erstmal, ob es überhaupt schon eine Sozialversicherungsnummer geben muss.
Wenn der Mitarbeiter z.B. als Flüchtling, Asylbewerber, etc. seine erste Beschäftigung aufnimmt, gibt es noch keine Nummer.
Dann machst du auch nichts weiter. Außer ganz normal die Monatsabrechnung.
Wenn es eine Sozialversicherungsnummer geben muss, würde ich erstmal beim AG nachfragen.
Wenn du sie eh vorliegen hast, würde ich sie erfassen.
Klar, kommt es vor, dass es eine stillgelegte Sozialversicherungsnummer ist, aber doch eher selten.
Ich hatte gestern auch keine Rückmeldung, obwohl es eine geben musste und dann auch gab. Ich frage mich, welches Datum bei der Abfrage falsch war...Geburtsname? Geburtsort? Manchmal weiß man ja seine eigenen Daten nicht mehr. 🙄
Ich hatte die SV-Nummer eingegeben, die liegt also vor und ist in den Stammdaten des Mitarbeiters erfasst.
D.h. Du hast die Anfrage dann einfach nochmal mit den korrekten Daten (was auch immer falsch war) gestartet?
Nein, ich hatte zuerst gar keine Sozialversicherungsnummer und hab die Abfrage auch nicht mehr neu gemacht., nachdem sie mir dann doch noch mitgeteilt worden ist.
Die Daten zur Abfrage habe ich auch nicht neu oder korrigiert erhalten.
Wenn die Sozialversicherungsnummer im Personalfragebogen angegeben wird, machen wir in der Regel keine Abfrage.
Liegt aber auch daran, dass nie alle benötigten Infos ausgefüllt werden. 🤔
und wie geht ihr mit der gesetzlichen Plicht zur Abfrage der VAV um?
VAV?
Entschuldigung, nicht von mir "verpflichtender Abruf der Versicherungsnummer"
@KarstenWPSTB schrieb:und wie geht ihr mit der gesetzlichen Plicht zur Abfrage der VAV um?
Jeder, wie er es für richtig und angemessen hält, denke ich.
Die einen machen es immer, die anderen manchmal und ein Teil nie, wenn eine Sozialversicherungsnummer vorliegt.
Ich habe alle Mandaten informiert dass ich zukünftig auch bei vorliegender SV-Nummer Geburtsname und Ort benötige .
Meistens erhalte ich die Daten und rufe ab
Ich habe aber auch Mandaten da kann man sich den Mund fusselig reden .
Liegt da die SV-Nummer vor lass ich den Abruf sein - irgendwann nervt es nachzufragen
Liegt keine SV-Nummer vor und erhalte die Daten nicht würde der Mitarbeiter nicht abgerechnet werden
Hier noch kurz die Rechtslage nach §28a SGB IV
(3a) Der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle nach § 202 Absatz 2 des Fünften Buches hat in den Fällen, in denen für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsempfängers vorliegt, im Verfahren nach Absatz 1 eine Meldung zur Abfrage der Versicherungsnummer an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln; die weiteren Meldepflichten bleiben davon unberührt. Die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt dem Arbeitgeber oder der Zahlstelle unverzüglich durch Datenübertragung die Versicherungsnummer oder den Hinweis, dass die Vergabe der Versicherungsnummer mit der Anmeldung erfolgt.