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Anlagevermögen - Übertragung zum Buchwert auf neues Unternehmen

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letzte Antwort am 05.09.2024 09:47:01 von f_mayer
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Ju_Ta
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich muss bei einem Mandant die einzelnen WG aus dem Anlagevermögen rausnehmen, da Übertragung zum Buchwert auf neues Unternehmen. Da dieses Unternehmen aber noch ein paar Monate ohne Anlagevermögen weiterläuft, muss ich es wirklich entnehmen. Jetzt weiß ich nicht genau, wie ich das technisch lösen soll.

Wenn ich in den Inventaren auswähle, dass "Vollabgang" stattfindet, wird der Restbuchwert in den Aufwand gebucht. Dies wäre aber ja falsch. Auch ansonsten passt keine der Bewegungen wirklich zu dem Sachverhalt (oder ich übersehe es). In der DATEV-Hilfe konnte ich nichts dazu finden. Hatte das schonmal jemand und kann mir helfen, was ich hier auswählen muss bzw. welche Konten ich anspreche, damit es Aufwandsneutral verbucht wird. (Ist m.E. eine Privatentnahme). Falls dies technisch nicht möglich ist, kann ich am Ende natürlich die manuelle Umbuchung vom Aufwandskonto auf das Privatkonto vornehmen, aber ist das von DATEV gewollt?

 

Vielen Dank!

f_mayer
Meister
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Nur zur Klarstellung: Das Anlagevermögen wird von Unternehmen A auf Unternehmen B transferiert, beide Unternehmen laufen aber zumindest zeitweise parallel weiter?

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Ju_Ta
Einsteiger
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Naja das alte ruht dann schon, aber die Miete und einige nachträgliche Ausgaben laufen noch 12 Monate weiter. Ich wollte daher erst bei Gewerbeabmeldung eine Aufgabebilanz erstellen.

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f_mayer
Meister
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Ich denke, am sinnvollsten ist in der Tat eine Umbuchung auf Entnahme, spiegelbildlich müssen Sie ja bei andere Unternehmen die Einlage buchen wenn ich das richtig sehe (aber ich glaube ich stehe gerade auf dem Schlauch).

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Ju_Ta
Einsteiger
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Vielleicht ist es auch zu einfach und ich stehe auf dem Schlauch. Mir geht es um die technische Umsetzung in Kanzlei Rewe. Damit die Afa nicht weitergebucht wird, muss ich die einzelnen WG entnehmen. Wähle ich aber Vollabgang bucht das Programm den RBW auf ein Aufwandskonto, was natürlich falsch ist, da die Rest-Afa im neuen Unternehmen berücksichtigt wird (das buche ich übrigens nicht, daher versuche ich der Kollegin jetzt die korrekten unterjährigen RBW zu übergeben). Ich dachte es gibt eine Möglichkeit im Programm sowas wie Buchwertübernahme als Abgangstatbestand zu wählen. Scheint aber nicht der Fall zu sein. Dann buche ich das eben manuell danach um. 

 

f_mayer
Meister
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Ich denke da buchen Sie in der Tat am besten einfach manuell um.

 

In dieser Situation ist übrigens regelmäßig das größere Problem, das Anlagevermögen in den neuen Bestand reinzukriegen, wenn es sich um viele Wirtschaftsgüter handelt, kann eine manuelle Erfassung sehr zeitaufwendig sein, hier gibt es aber von DATEV eine Reihe von hilfreichen Dokumenten für die unterschiedlichen Szenarien.

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letzte Antwort am 05.09.2024 09:47:01 von f_mayer
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