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Buchung Vermietungseinkünfte Kanzlei-Rewe und Übernahme in ESt-Programm - Werte ausklammern möglich?

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letzte Antwort am 08.10.2025 13:26:38 von Korinna_Kiefl
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Ju_Ta
Einsteiger
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89 Mal angesehen

Ich verbuche die V+V Objekte in Kanzlei-Rewe mit der Variante für Vermietungen. Wenn ich die gebuchten Werte am Ende in die Einkommensteuererklärung übernehme, werden alle bisherigen Werte gelöscht und die neuen eingefügt. Gibt es die Möglichkeit z.B. die Abschreibung auszuklammern? Ich hätte gerne die im ESt-Programm eingepflegten Daten aus diesem Bereich weiterhin in der Anlage. 

DATEV-Mitarbeiter
Korinna_Kiefl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
42 Mal angesehen

Hallo Ju_Ta

um eine zuverlässige Wertübergabe sicherzustellen, können Abschreibungen bei der Datenübernahme nicht separat ausgeklammert werden. Bei der Übernahme werden alle zum Zeitpunkt der Übergabe in der Anlage V vorhandenen Beträge gelöscht(siehe Dokument 1028238). 

Dadurch wird sichergestellt, dass die Anlage V im Steuerprogramm ausschließlich die aus Kanzlei-Rechnungswesen übernommenen Werte enthält und nicht mit bereits erfassten Daten vermischt wird. Sie haben die Möglichkeit die Abschreibungen im Programm DATEV Anlagenbuchführung zu erfassen. Über die Inventarkarte erhalten Sie einen ähnlichen AfA-Verlauf (Dok.-Nr. 9211175).

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über den Servicekontakt melden.

Viele Grüße
Korinna Kiefl | Service Produkt Einkommensteuer DATEV eG
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letzte Antwort am 08.10.2025 13:26:38 von Korinna_Kiefl
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