Sehr geehrte @_datev , im Zusammenhang mit dem von Ihnen kommunizierten Fehler bei DATEV Upload Mail erreichen uns derzeit zahlreiche Rückfragen unserer Mandanten. In vielen Fällen müssen wir die Fehlerbehebung per Fernwartung durchführen und die betroffenen Zieladressen neu einrichten. Hierdurch entsteht sowohl unseren Mandanten als auch unserer Kanzlei ein erheblicher zusätzlicher Zeit- und Kostenaufwand, der ausschließlich auf den seitens DATEV verursachten Fehler zurückzuführen ist. Entsprechend werden wir von unseren Mandanten verständlicherweise gefragt, weshalb sie die Kosten für die Fehlerbeseitigung tragen sollen, obwohl sie keinerlei Beitrag zur Verursachung geleistet haben. Darüber hinaus haben wir den Eindruck, dass deutlich mehr Bestände im DATEV-Rechenzentrum betroffen sind, als aufgrund der an die Kanzleien versendeten Informationen zunächst anzunehmen war. Wir werden aktuell auch von Mandanten kontaktiert, deren Bestände nach unserem Kenntnisstand nicht zu den ursprünglich als betroffen kommunizierten Fällen gehören. Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Stellungnahme, wie DATEV den entstandenen finanziellen Mehraufwand für Kanzleien und Mandanten zu kompensieren gedenkt. Insbesondere interessiert uns, ob eine Kostenübernahme oder eine andere Form der Entschädigung für den notwendigen Aufwand zur Fehlerbehebung vorgesehen ist. Für eine zeitnahe Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar, da wir unseren Mandanten hierzu eine belastbare Auskunft geben möchten. Vielen Dank.
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