Hallo liebe Lohnexperten, Am 01.01.2024 habe ich einen Lohn übernommen, der vorher im Hause des Mandanten gerechnet wurde. Ich habe alle Mitarbeiter neu eingerichtet und eine ELStAM-Ummeldung vorgenommen. Die Auswertung 461 zeigte auch, dass die Datenübermittlung vorgenommen wurde. Leider habe ich es versäumt, mir die Rückmeldungen anzuschauen. Bei Austritten habe ich zwar die Meldung bekommen, dass der Mitarbeiter nicht angemeldet war, habe es dann aber aufgrund des beendeten Beschäftigungsverhältnisses auch nicht weiter verfolgt. Jetzt stellte sich heraus, dass auch Änderungen der Steuerklasse bei Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.2024 eingetreten sind nicht greifen. Ich habe daraufhin die Archivdaten abgerufen, um mir die Auswertung 462 anschauen zu können. Dort ist aber bei den Ummeldungen kein Fehlerhinweis. Ich vermute, dass der Mandant die Steuerklassen händisch eingepflegt und ELStAM gar nicht genutzt hat. Melde ich jetzt alle "alten" Arbeitnehmer mit dem Eintrittsdatum, oder zum 01.01.2024 an? Ich danke schon einmal für die Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende.
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