Hallo liebe Lohnexperten,
Am 01.01.2024 habe ich einen Lohn übernommen, der vorher im Hause des Mandanten gerechnet wurde. Ich habe alle Mitarbeiter neu eingerichtet und eine ELStAM-Ummeldung vorgenommen. Die Auswertung 461 zeigte auch, dass die Datenübermittlung vorgenommen wurde. Leider habe ich es versäumt, mir die Rückmeldungen anzuschauen. Bei Austritten habe ich zwar die Meldung bekommen, dass der Mitarbeiter nicht angemeldet war, habe es dann aber aufgrund des beendeten Beschäftigungsverhältnisses auch nicht weiter verfolgt. Jetzt stellte sich heraus, dass auch Änderungen der Steuerklasse bei Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.2024 eingetreten sind nicht greifen. Ich habe daraufhin die Archivdaten abgerufen, um mir die Auswertung 462 anschauen zu können. Dort ist aber bei den Ummeldungen kein Fehlerhinweis. Ich vermute, dass der Mandant die Steuerklassen händisch eingepflegt und ELStAM gar nicht genutzt hat. Melde ich jetzt alle "alten" Arbeitnehmer mit dem Eintrittsdatum, oder zum 01.01.2024 an? Ich danke schon einmal für die Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
ELStAM-Anmeldungen für das Vorjahr können immer nur bis zum 28.02. erfolgen. Für 2024 konnten die Anmeldungen bis zum 28.02.2025 und für 2025 bis zum 28.02.2026 erfolgen.
Eine Anmeldung jetzt ist daher nur rückwirkend um 01.01.2026 möglich. ELStAM-Daten der Jahre 2024/2025 erhalten Sie keine mehr.
Sie sollten daher alle AN mit dem normalen Eintrittsdatum aber Beginn-Datum ELStAM 01.01.2026 anmelden und dann die Rückmeldungen abwarten.
Und dann müssen Sie bei allen AN, bei denen die zurückgemeldeten Daten von den bisherigen LSt-Klassen abweichen klären, wie Sie damit umgehen können oder sollen. Wenn die AN z.B. schon Steuererklärungen für die Jahre abgegeben haben, ist dies im Rahmen der Steuererklärung bereits angepasst. Ich würde mich daher bei Abweichungen auf jedem Fall mit dem FA des Arbeitgebers in Verbindung setzen, um dies im Einzelnen abzusprechen.
Vielen Dank. Dann werde ich mich mal ans Werk machen und alle übernommenen Arbeitnehmer zum 01.01.26 anmelden. 🙈