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Datenvisualisierung Rechnung: Leistungsdatum in Sichtkomponente weicht von XML-Daten ab

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letzte Antwort am 04.02.2025 09:37:46 von Antje_Naumann
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S_U_P_E_R_V_I_S_O_R
Aufsteiger
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Hallo werte Community Mitglieder,

 

zunächst wünsche ich, wenn auch verspätet, einen gesunden und erfolgreichen Start in das Jahr 2025.

 

Bzgl. der E-Rechnung, die jetzt zu Hauf bei unseren Mandanten eintrudeln, sind wir mal wieder auf einen Umstand gestoßen der Rätsel aufgibt.

 

Meiner Kollegin ist aufgefallen, dass bei einigen Mandaten die Darstellung des Leistungsdatum in der Datenvisualisierung Rechnung von der Sichtkomponente abweicht. Leider ist die Abweichung in manchen Fällen so gravierend, dass Sie gerade beim Jahreswechsel die Buchhaltung vor Probleme stellt.

 

Hier ein konkretes Beispiel anhand einer ZUGFeRD-Rechnung:

Leistungsdatum gem. factur-x.xml ist der 29.07.2024:

 

S_U_P_E_R_V_I_S_O_R_0-1738054617794.png

 

Leistungsdatum gem. Datenvisualisierung Rechnung:

 

S_U_P_E_R_V_I_S_O_R_0-1738055852129.png

 

 

Leistungsdatum gem. Sichtkomponente (PDF-Datei):

 

S_U_P_E_R_V_I_S_O_R_3-1738054808408.png

 

Uns stellen sich nun die folgenden Fragen:

 

1. was sind jetzt die "führenden" Daten? Muss der Sachbearbeiter jetzt nach den Daten der Visualisierung Rechnung buchen oder nach den Daten der Sichtkomponente. Das wird gerade bei jahresübergreifenden Rechnungen tricky.

Was ist hier die rechtssichere Variante bis geklärt wurde ob es ein Softwarefehler ist oder kriminelle Energie oder, oder, oder ...?

 

2. Sollte sich der Mandant an den Software Hersteller wenden oder muss man hier Manipulation einräumen?

 

Ich freue mich auf Eurer Feedback.

 

 

 

Thread zu Betriebliches Rechnungswesen verschoben durch @Hannes_Muschiol 

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @S_U_P_E_R_V_I_S_O_R,

 

die maßgeblichen Daten einer E-Rechnung sind die strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format. Sie haben bei Abweichungen Vorrang vor den Daten der PDF-Datei. Diese Information finden Sie auch im Hilfe-Dokument  Datenvisualisierung von E-Rechnungen im Kapitel 2.

 

Die Abweichungen zwischen XML- und PDF-Daten müssen vom Aussteller der Rechnung behoben werden.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.02.2025 09:37:46 von Antje_Naumann
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