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Umsatzsteuer-Vorauszahlung nach Übermittlung automatisch buchen

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letzte Antwort am 29.07.2021 12:37:30 von renek
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Hotzelful
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Hallo liebe Community,

 

gibt es eine Möglichkeit, dass nach der Übermittlung der UStVA die Buchung der Verbindlichkeit automatisch ausgeführt wird (idealerweise mit einem Beleg-Bild)?

Bisher buche ich händisch Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.

 

Vielen Dank vorab für alle Antworten.

 

 

renek
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@Hotzelful  schrieb:

Bisher buche ich händisch Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.


😳Hab ich so ja noch gar nicht gesehen. Die UStVA wird ja fällig zum 10. und vom Konto entsprechend eingezogen (meist gegen 12. herum). Damit hat man beim buchen des Kontos ja kein auseinanderfallen bei der periodengerechten Ausweisung der UStVA und benötigt den von Ihnen gewählten Zwischenschritt gar nicht.

 

Einzig in 11 und 12 des Jahres wird - dann aber meist im rahmen des JA - die Buchung UStVA an Verb. USt aktuelles Jahr (als SKR 04 3820|3820) vorgenommen, damit die USt-Zahllast zum 31.12. korrekt berechnet werden kann...

 

Und nein, ich wüsste nicht wie Datev die UStVA automatisch verbuchen könnte. Das ist m.E. nicht vorgesehen.

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Hotzelful
Beginner
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Vielleicht zum Hintergrundverständnis:
Wir sind gerade dabei, auf eine möglichst papierlose Fibu umzustellen.

Bisher haben wir die UStVa nach der Übermittlung ausgedruckt um zu kontrollieren, dass das, was übermittelt wurde, auch tatsächlich eingezogen wird. 

Wenn dieses Ausdrucken wegfällt, fehlt uns auch die Kontrollmöglichkeit. Daher der Zwischenschritt mit der Buchung auf das Verbindlichkeits-Konto.

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s_seibold
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Die automatische Buchung des Umsatzsteuer-Vorauszahlung-Soll (SKR 04: 3820/3860) kenne ich von anderen Anbietern. So bietet STOTAX Stollfuss diese Automatik bereits seit Jahren an! 

 

Ich habe bereits öfters über den Servicekontakt eine Anregung geschrieben, DATEV möge doch bitte eine Automatikbuchung einführen, ähnlich der Lohnsteuer-Verbindlichkeit in der Bruttolohnverbuchung. Bis heute leider ohne Erfolg.

 

Ich finde die Automatikbuchung super, denn so ist am einfachsten gewährleistet, dass die Finanzbuchhaltung das Verbindlichkeitskonto 3860 (SKR 04) abstimmt. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zeigt sich regelmäßig, dass die Finanzbuchhaltungen mit UStVA-Soll-Automatikbuchung abgestimmt sind, während die Finanzbuchhaltungen ohne Automatik i. d. R. nicht abgestimmt sind.  

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
einmalnoch
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@renek  schrieb:

@Hotzelful  schrieb:

Bisher buche ich händisch Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.


😳Hab ich so ja noch gar nicht gesehen. Die UStVA wird ja fällig zum 10. und vom Konto entsprechend eingezogen (meist gegen 12. herum). Damit hat man beim buchen des Kontos ja kein auseinanderfallen bei der periodengerechten Ausweisung der UStVA und benötigt den von Ihnen gewählten Zwischenschritt gar nicht.

 

Einzig in 11 und 12 des Jahres wird - dann aber meist im rahmen des JA - die Buchung UStVA an Verb. USt aktuelles Jahr (als SKR 04 3820|3820) vorgenommen, damit die USt-Zahllast zum 31.12. korrekt berechnet werden kann...

 

Und nein, ich wüsste nicht wie Datev die UStVA automatisch verbuchen könnte. Das ist m.E. nicht vorgesehen.


So kann die Sache auch gesehen werden. Abteilung: Wozu braucht man das?

 

Nur leider könnte man das z. B. für eine Liquiditätsübersicht benötigen. Die Lohnsteuer ist ja auch in der Regel zum 10. des Folgemonats fällig und es käme heute, glaube ich, niemand auf die Idee auf die Bruttolohnbuchungen aus der Lohnanwendung zu verzichten.

 

Warum soll also auf die Sollbuchung aller Steuerzahlungen verzichtet werden?

 

Weil DATEV das, mal wieder, nicht kann?

 

DATEV - die Datenmanufaktur.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
merchantofdoubt
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Die Frage wäre, ob diese Kontrolle wirklich notwendig ist, da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass das FA falsch einzieht. 

Aber falls Sie doch kontrollieren wollen, dann kann in ReWe beim Aufruf der Umsatzsteuer-Voranmeldung links unter die "Übersicht Daten Finanzverwaltung" aufgerufen werden. Dadurch sehen Sie auf die Schnelle, welcher Betrag abgebucht hätte müssen.  

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s_seibold
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@merchantofdoubt 

 

Ich kann Sie nur beglückwünschen, wenn Sie ausschließlich Mandate betreuen, die 1. dem FA Lastschrifteinzug erteilt haben und 2. immer liquide sind. 

Meinerseits übernehme ich als Interimsberater regelmäßig die Aufarbeitung von Finanzbuchhaltungen / Jahresabschlüssen. Und da sitze ich regelmäßig über der Abstimmung des Steuerkontos (was inzwischen glücklicherweise online abgerufen werden kann). Die Erfahrung zeigt, dass der Mandant z. Bsp. die fällige Steuerschuld aus einer Mahnung zahlt und nicht in UStVA und SäumZ aufteilt, sondern alles auf UStVA bucht; dass Erstattungen seitens des Finanzamt auf einem Privatkonto landen und in der Buchhaltung nie eingebucht werden, usw.       

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
einmalnoch
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@merchantofdoubt  schrieb:

Die Frage wäre, ob diese Kontrolle wirklich notwendig ist, da es äußerst unwahrscheinlich ist, dass das FA falsch einzieht. 

Aber falls Sie doch kontrollieren wollen, dann kann in ReWe beim Aufruf der Umsatzsteuer-Voranmeldung links unter die "Übersicht Daten Finanzverwaltung" aufgerufen werden. Dadurch sehen Sie auf die Schnelle, welcher Betrag abgebucht hätte müssen.  


Diese "Übersicht" wollen Sie doch nun wirklich als übersichtlich bezeichnen?

 

Und eine Liquiditätsübersicht zur Planung wird dann in Excel gefertigt. Und im Übrigen zieht das Finanzamt nicht falsch ein sondern gerne auch mal verschiedene Steuerarten zusammen, da erleichtert die Sollstellung das Leben ungemein.

 

DATEV - Die Datenmanufaktur.

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klunk_w
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Ich drucke die USt VA als PDF ab und lade diese bei UO Mandanten ab und bei den anderen in die Dokumentenablage und verknüpfe diese wenn die jeweilige Zahlung gebucht wird. Somit ist beim Abschluss direkt ersichtlich ob diese abgestimmt sind bzw kann diese direkt selber abstimmen. Bei der USt Konsolidierung mache ich das gleiche mit dem Konsolidierungsblatt, damit kann die Zahlung für mich am leichtesten aufgeteilt werden.

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renek
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@Hotzelful  schrieb:

Wenn dieses Ausdrucken wegfällt, fehlt uns auch die Kontrollmöglichkeit. Daher der Zwischenschritt mit der Buchung auf das Verbindlichkeits-Konto.


Äh, nein. Denn die übermittelten Werte können jederzeit in Rechnungswesen eingesehen werden. Genau deshalb drucke ich diese auch nicht mehr aus. Über die Übersicht lässt sich streiten, aber ich finde da immer die Werte die ich brauche. Wenn Sie das aus diesem Grunde machen ist das auch in Ordnung. Aber in all den Jahren als StFA und BiBu sind mir persönlich falsche Abbuchungen durch das FA noch nicht untergekommen. Sollte das FA anders abbuchen gibt es immer eine Mitteilung - und die müssen sie dann zwangsläufig manuell nachbuchen.

 

@einmalnoch 

 

Ich weiß nicht wie fortschrittlich die DATEV in diesem Bereich nun ist *hust* (Sorry, hatte was im Hals), aber an die Liquiditätsplanungen die wir seinerzeit alle gemacht haben (lief über Wirtschaftsberatung) haben wir immer so viel nachbearbeiten müssen, dass es auf diese eine Buchung wahrlich nicht ankam. 😉

@s_seibold 

 

Das ist doch dann aber auch eine Erziehungsfrag, oder? Für mich gehört es bspw dazu und wird gemacht. Und es kommt auch beim Abgleich - für mich - immer darauf an wie der StB die Daten haben will. Es gibt da unterschiedlichste Herangehensweisen bei den Beratern. Da ist ja einfach alles möglich, von "mach gar mal nix" bis "du bist für alles selbst verantwortlich".

 

 

Sei es drum. Ich sehe da für mich keinen so großen Mehrwert. Würde es als Standard eingeführt, dann käme ich aber auch klar damit. Mir ist es am Ende ja egal ob meine MA´s das auf 3820 oder 3860 buchen wenn die Bank gemacht wird.

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letzte Antwort am 29.07.2021 12:37:30 von renek
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