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Krankenkassenwechsel innerhalb eines Monats abrechnen

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letzte Antwort am 18.03.2024 20:59:29 von wicki04
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RomyW
Beginner
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Nachricht 1 von 17
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Guten Morgen,

 

ich habe einen Mitarbeiter, der nun 25 Jahre geworden ist und zum 08.03.24 eine andere Krankenkasse genommen hat. Muss ich nun über 2 Personalnummern abrechnen? Ist der Arbeitnehmer dann nicht schlechter gestellt, wegen der Lohnsteuertagestabelle? Wie kann ich das Problem am einfachsten lösen und abrechnen?

 

Vielen Dank im Voraus!

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 17
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Hallo,

 

das ist ja interessant. Ich wusste gar nicht, dass man seine Krankenkassenzugehörigkeit untermonatlich wechseln kann ... Man lernt eben nie aus.

 

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 17
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Guten Morgen,

 

das wäre mir auch neu.

Wichtiger ist, ob der Mandant bzw. der Mitarbeiter das mitgeteilt hat, oder ob es ein offizielles Schreiben der gesetzlichen Krankenkasse gibt, zu der der Mitarbeiter gewechselt ist.

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 17
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@RomyW  schrieb:

Guten Morgen,

 

ich habe einen Mitarbeiter, der nun 25 Jahre geworden ist und zum 08.03.24 eine andere Krankenkasse genommen hat. Muss ich nun über 2 Personalnummern abrechnen?


 

Ganz sicher, dass der Wechsel nicht zu einem Monatsanfang stattfindet, und auch keine Ausbildung beendet wurde? Einen solchen Stichtag kenne ich bei einer GKV nicht.  Lasse mich aber gerne aufklären. 

 

 

 

RomyW
Beginner
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Nachricht 5 von 17
840 Mal angesehen

Ja, nach Rücksprache mit der Krankenkasse geht es, wenn der Mitarbeiter 25 Jahre alt wird und aus der Familienversicherung raus geht und sich eine eigene neue Krankenkasse sucht. Diesen Fall habe ich nun schon das 2. Mal. Der erste Fall war einfach, da er ausgeschieden war und nicht weiter beschäftigt.

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dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 17
821 Mal angesehen

@RomyW  schrieb:

Ja, nach Rücksprache mit der Krankenkasse geht es, wenn der Mitarbeiter 25 Jahre alt wird und aus der Familienversicherung raus geht und sich eine eigene neue Krankenkasse sucht.

Das ist aber auch logisch, um nicht zu sagen zwingend. Und die Wahrscheinlichkeit, daß das Jungvolk eigene Wege geht und nicht die AOK nimmt, weil am Ort, ist nicht gerade Null.

 

Eine andere Lösung als die Neuanlage scheint mir aus der Erinnerung an das Programm und dessen Logik kaum vorstellbar. Ich habe noch nie unterschiedliche KV-Beiträge auf ein und demselben Lohnzettel gesehen. 

RomyW
Beginner
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Nachricht 7 von 17
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Ja, ich glaube da bleibt nix anderes übrig. Schade, dass immer alles so kompliziert und umständlich gelöst wird. Hierfür wäre es toll, wenn die Krankenkassen Wechsel immer nur zur erstmaligen Arbeitsaufnahme oder zum 1.eines Monats vornehmen würden. Aber nunja... DANKE

sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 17
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@RomyW  schrieb:

Ja, nach Rücksprache mit der Krankenkasse geht es, wenn der Mitarbeiter 25 Jahre alt wird und aus der Familienversicherung raus geht und sich eine eigene neue Krankenkasse sucht. Diesen Fall habe ich nun schon das 2. Mal. Der erste Fall war einfach, da er ausgeschieden war und nicht weiter beschäftigt.


Ihr Mitarbeiter hatte ja schon vor dem 25. Lebensjahr eine Krankenkasse gewählt, sonst müssten Sie ihn ja nicht bis zum 7.3. KV-Pflichtig abgerechnet haben. Dass das zufällig die gleiche Krankenkasse ist, in der die weitere Familie versichert ist, hat mit "Familienversicherung" nichts zu tun.

 

Daher glaube ich, dass ein Wechsel, wie bei allen anderen Arbeitnehmern, nur zum 1. eines Monats möglich ist und würde bei den Krankenkasse die Rechtsgrundlagen verlangen.

Uwe_Lutz
Überflieger
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@RomyW  schrieb:

Ja, nach Rücksprache mit der Krankenkasse geht es, wenn der Mitarbeiter 25 Jahre alt wird und aus der Familienversicherung raus geht und sich eine eigene neue Krankenkasse sucht.


Kann es sein, dass dies eine Aussage der neuen Krankenkasse ist und diese nicht weiß, dass der AN schon versicherungspflichtig abgerechnet wird?

 

 

dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 17
698 Mal angesehen

@sue  schrieb:

 

... Ihr Mitarbeiter hatte ja schon vor dem 25. Lebensjahr eine Krankenkasse gewählt, ...

Möglicherweise nicht. Die Einzelheiten, derentwegen die Vollendung des 25. Lebensjahres eine Rolle spielen könnte, wurden in der Ausgangsfrage nicht thematisiert. Es gäbe schon Gedankengänge in eine bestimmte Richtung, aber die kann jeder für sich weiter verfolgen. 

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 17
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Möglicherweise nicht. Die Einzelheiten, derentwegen die Vollendung des 25. Lebensjahres eine Rolle spielen könnte, wurden in der Ausgangsfrage nicht thematisiert. Es gäbe schon Gedankengänge in eine bestimmte Richtung, aber die kann jeder für sich weiter verfolgen. 


Verstehe ich Sie richtig? Erteilen Sie hier Sprech- und Denkverbote? Beherrschen Sie sich bitte!

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dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 17
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@sue  schrieb:

Möglicherweise nicht. Die Einzelheiten, derentwegen die Vollendung des 25. Lebensjahres eine Rolle spielen könnte, wurden in der Ausgangsfrage nicht thematisiert. Es gäbe schon Gedankengänge in eine bestimmte Richtung, aber die kann jeder für sich weiter verfolgen. 


Verstehe ich Sie richtig? Erteilen Sie hier Sprech- und Denkverbote? Beherrschen Sie sich bitte!


Gut, wenn Sies nicht begreifen: Fragen Sie den Fredstarter, um welchen Arbeitgeber es geht. Vielleicht erübrigt sich dann eine zweite Frage nach Sozialstatus, Name und Adresse des Mitarbeiters. 

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sue
Fortgeschrittener
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Wenn Sie hier nichts Konstruktives beitragen möchten, schreiben Sie einfach nichts und vor allem nicht mich an!

dtx
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Nachricht 14 von 17
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@sue  schrieb:

Wenn Sie hier nichts Konstruktives beitragen möchten, schreiben Sie einfach nichts und vor allem nicht mich an!


Schon mal was von Datenschutz gehört? Wenn ich vorschlage, einen Gedanken für sich anstatt in aller Öffentlichkeit weiterzuverfolgen, ist das kein Denkverbot, sondern die Aufforderung zum Denken.

 

Kommt der Bereich, in dem die Vollendung des 25. Lebensjahres ein Dreh- und Angelpunkt ist, was nebenbei bemerkt auch das BVerfG beschäftigte, in Ihrem und im Leben Ihrer Bekannten nicht vor, so müssen Sie nicht andere für diese Leerstelle verantwortlich machen. Schon gar nicht in diesem Ton.

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dtx
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Nachricht 15 von 17
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@RomyW  schrieb:

Ja, ich glaube da bleibt nix anderes übrig. Schade, dass immer alles so kompliziert und umständlich gelöst wird. 


Umständlich ist das nicht. Es findet eben nur, wie man hier sieht, für manchen nicht statt. An dem Geburtstag werden ja, für mich unverständlich, auch noch ganz andere Dinge festgemacht. Und dem hat das BVerfG ja nicht mal wirklich abgeholfen, obwohl man sich kaum eine deutlichere Diskriminierung des Alters wegen vorstellen kann. 

 


@RomyW  schrieb:

...

Hierfür wäre es toll, wenn die Krankenkassen Wechsel immer nur zur erstmaligen Arbeitsaufnahme oder zum 1.eines Monats vornehmen würden. Aber nunja... DANKE


Die Krankenkassen pingeln taggenau. Beispielsweise läuft die Nachversicherungszeit zwischen zwei Arbeitsverhältnissen dreißig und nicht einunddreißig Tage, also nur hin und wieder einen ganzen Monat. Da passiert es, wenn jemand Ende November ausscheidet und erst am zweiten Januar eine nächste Arbeitsstelle antritt, weil der neue Arbeitgeber zu geizig ist, für den Feiertag Gehalt zu zahlen, daß die Kasse schriftlich anfragt, was derjenige am Neujahrstag an Einkünften gehabt hat, um auch für diesen Monat noch freiwillige Beiträge festsetzen zu können (ergibt im besten Fall ein Deißigstel des "Hausfrauentarifs"). Und Sie wollen den Schutz der Familienversicherung eventuell um Wochen ausdehnen oder aber den Versicherten vor der Zeit mit Beiträgen belasten?

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 16 von 17
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Hallo RomyW,

 

ich kann mich da Herrn Lutz nur anschließen und anregen, die Sachlage noch einmal von allen Seiten zu beleuchten.

 

Ist es tatsächlich erforderlich, eine zweite Personalnummer anzulegen?

 

Bei mir läuten stets alle Alarmglocken, wenn man einen Arbeitnehmer mit einer zweiten Personalnummer anlegt. Ich habe nämlich die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs (natürlich nur unter den gesetzliche vorgegebenen Bedingungen) im Hinterkopf. Und diese Pflicht ist schlichtweg nicht zu erfüllen, wenn man eine zweite Personalnummer vergibt.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

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wicki04
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Nachricht 17 von 17
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Meines Erachtens ist hier nicht nur der Wechsel der Krankenversicherung zu prüfen, sondern auch der Status des Arbeitnehmers  und das Beschäftigungsverhältnis..

 

Bei der Familienversicherung gibt es nun mal auch Verdienstgrenzen d. h. das dieser Mitarbeiter hier maximal einen Minijob haben durfte, um in der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr versichert zu sein, oder liege ich hier falsch?  Hat er mehr verdient, hätte er sich bereits, früher selbst versichern müssen. 

 

Wechselt er die Krankenkasse und bleibt es beim Minijob, würde es hier auch keinen Krankenkassenwechsel geben, da bei der Minijobzentrale gemeldet. 

War er schon vorher sozialversicherungspflichtig über der  Minijobgrenze angemeldet und hier wurde die Familienversicherung genommen, gibt es hier weitere Probleme. Also würde ich erst einmal das überprüfen.

 

Vielleicht ergeben sich dann hier ganz andere Meldungen.

KOB
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letzte Antwort am 18.03.2024 20:59:29 von wicki04
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