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Beitragsschulden und dann Hilfe vom Fernsehen?

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letzte Antwort am 14.01.2025 14:50:38 von lohnexperte
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dtx
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https://www.youtube.com/watch?v=fgcOsxhmz-A

 

Vorweg: Ich habe weder etwas gegen den Staat oder gegen Öffentlichen Rundfunk und dessen Sendeauftrag. Nur sollte er letzteren auch erfüllen. Und wenn man, wie hier BR24, jemandes Probleme aufgreift und an die Öffentlichkeit trägt, dann dürfen offensichtliche Fehlentscheidungen nicht einfach hingenommen werden. 

 

Im konkreten Fall ging es um den Chef eines kleinen Privatzirkusses, der zusammen mit der familienversicherten Ehefrau binnen zehn Jahren bei der AOK ca. 200.000 Euro Beitragsschulden angehäuft habe. Wie? Tja, da sei doch niemand zuständig und die Beitragseinstufung mache sowieso der Computer. Aha.

Mit dem Hinweis, daß seine Versicherung ruhe (§ 16 Abs. 3a SGB V), habe der Mann anläßlich einer Krankenhausbehandlung wegen eines Herzinfarktes der Klinik gegenüber irrigerweise geäußert, er müsse selbst zahlen. So gab es eine Rechnung über reichlich 5.800 Euro und alsbald Besuch vom Gerichtsvollzieher.

 

Und das nimmt der Sender so hin, diskutiert auch noch drüber, daß die Klinik selbst klamm und den Verlust zu tragen nicht in der Lage sei. Schauen wir also ins Gesetz, was die Klinik auch hätte tun und sich und dem Patienten den Unsinn ersparen müssen. Und der Sender hätte, wenn da im eigenen Haus schon niemand gibt, der die Fundstelle kennt, einen Experten fragen können.

 

"1 Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. 

...

Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen; ..."

 

Nun hat der Gesetzgeber ja gar nicht gewollt, daß Beitragsschuldner in die Kiste springen, sich vor Schmerzen krümmen, den Gesundheitsuntersuchungen fernbleiben sowie werdende Mütter und die Ungeborenen auf medizinische Betreuung verzichten müßten.

Deswegen gibt es da, eigentlich gar nicht so schwer verständlich, diesen Satz 2:

 

"2 Satz 1 gilt nicht für den Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und für den Anspruch auf Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind."

 

Ein Herzinfarkt ist eine akute Erkrankung, weh tut er auch. Sofern die kolportierte Diagnose stimmt, wäre es für eine Klinik eine Binse gewesen, daß die Krankenkasse keinesfalls außen vor ist, dem Patienten überhaupt keine Rechnung gestellt und gegen einen falschen Adressaten auch nicht tituliert werden darf.

 

Warum, um alles in der Welt, führt dann dieser Sender, anstatt die Klinikleitung still im Hintergrund in den Senkel zu stellen, verfassungsmäßige Organe des Staates so unqualifiziert vor? Kein Wunder, daß die Leute in den Kommentaren scharenweise über dieses Stöckchen springen.

 

Zur Beitragseinstufung ist nicht viel zu sagen. Natürlich ist es nicht sehr wahrscheinlich, daß eine Kasse vor dem Sozialgericht nachgibt oder gar aus freien Stücken auf Geld verzichtet. Doch auch so etwas ist schon vorgekommen. Wer sich aber nicht selbst helfen kann und irgendwann meint, das Fernsehen ...

 

Lesen wir, um die Sache abzurunden, im Gesetz weiter. Die Feststellung, daß diese Schuld schlechterdings nicht sofort in Gänze beglichen und daher das Ruhen auf diesem Weg auch nicht zu beenden war, traf ja zu. Nur: 

 

"4 Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden."

 

Aber auch das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange: 

 

"5 Das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches sind oder werden."

 

Da muß dann gar kein Geld auf den Tisch. Es soll ja Leute geben, die einen Leistungsanspruch hätten, das aber nicht wissen oder den Antrag aus Scham nicht stellen. So wie die Union gerade wieder gegen diese Kreise hetzt, wird letzteres in Zukunft wieder häufiger der Fall sein.

Nebenbei bemerkt, in dieser Konstellation hätte das Ruhen der Krankenversicherung als Antragsgrund für ein eventuelles sozialgerichtliches Eilverfahren gegen Jobcenter oder Sozialamt womöglich auch einen positiven Nebeneffekt. So gäbe es Stütze schon nach ein paar Monaten und nicht erst, im regulären Hauptsacheverfahren, Jahre später. 

Neu_hier
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Ich erkenne (noch) keinen Zusammenhang mit der DATEV-Community.

Danke
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m_brunzendorf
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Deshalb in "Freie Themen" gepostet. 😉

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
siro
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Naja :

 


Weiterhin gelten folgende Regelungen für Ihre Beiträge:

  • die Beiträge müssen in Bezug zu Produkten und Themen rund um DATEV oder damit verwandten Themen stehen;

#ITeinfachmachen mit Datev Solution Partner
m_brunzendorf
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Naja... da sehe ich in der Community noch viele andere Beiträge auf die es nicht zutrifft...

 

Vielleicht kann ja @Dirk_Jendritzki dazu Stellung nehmen, wenn das Thema hier zu "brisant" ist...

 

 

Edit: Beispielthemen:

ePA 

Mainzer-Fastnacht was Unternehmertum und Teamgeist gemeinsam 

 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
lohnexperte
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Hallo @siro und @Neu_hier ,

 

ich zumindest bin sehr froh, dass hier auch mal über den Datev-Tellerrand hinausgeschaut wird und Themen besprochen werden, die sonst nicht so häufig vorkommen. Man kann nie wissen, wann welcher Mandant mal ein ähnlich gelagertes Problem bekommt; und dann kann man vielleicht etwas Sinnvolles beisteuern.

 

Die Welt heutzutage ist hochkomplex und die Rechtslage selten 0815.

 

Fühlen Sie sich durch solche Artikel hier wirklich belästigt? Oder haben Sie die Community-Regeln so stark verinnerlicht und eng ausgelegt, dass Sie eine mentale Allergie entwickeln?

 

Ich bin sehr froh, dass in der Community nicht nur die programmtechnischen Umsetzungen durch die DATEV-Lösungen besprochen werden (können), sondern allgemein auch Sach- und Fachfragen.

 

Ich bitte Sie freundlich darum, auf in Ihren Augen geeignetere Foren hinzuweisen, in denen solche Fachfragen besprochen werden (können). Mir sind solche bisher nicht bekannt, die eine vergleichbare Quantität und Qualität wie hier bieten. Aber ich lerne sehr gern dazu.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

siro
Fachmann
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@lohnexperte  schrieb:

Hallo @siro und @Neu_hier ,

 

Fühlen Sie sich durch solche Artikel hier wirklich belästigt?

 


Nein!

Steht auch nirgendwo!

#ITeinfachmachen mit Datev Solution Partner
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Neu_hier
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Zumindest bin ich nicht persönlich geworden und habe etwas von mentalen Allergien gefaselt. Das ist nach meinem Empfinden schon eine leichte Entgleisung. 

Danke
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KonComm
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Wie das enden kann, sieht man an LinkedIn. Hier wird inzwischen wirklich über alles diskutiert, oder seinem übersteigerten Selbstdarstellungsdrang nachgegangen. Ich bin froh, dass hier überwiegend über echte Probleme und Sachthemen geschrieben wird.

jjunker
Allwissender
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@dtx ich habe den Betrag auch gesehen.

 

Inhaltlich zitiert. Der Zirkusdirektor habe "denen von der Notaufnahme" gesagt, dass er das selber zahlen müsse. Wenn das Krankenhaus nicht weiß das eine Krankenversicherung besteht und der Haken bei Selbstzahler gesetzt wurde ist es nur Folge richtig, dass der Gerichtsvollzieher auf dem Hof steht. --> Den Punkt hat der Mann selber versenkt. Ob nun aus Unwissenheit oder totaler Resignation....

 

Die Politik sollte sich bei zunächst 6% monatlichem Zins und auch nach der Reduzierung auf 1% monatlichem Zins mal die eigenen Gesetze durchlesen § 291 StGB - Einzelnorm .

 

Die Krankenkassen sind wohl als gewerbsmäßig anzusehen und in wirtschaftliche Not werden die Leute auch getrieben. In Verbindung mit Absatz eins. "....Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit...." --> Stellvertretend die Vorstände der größten Krankenkassen...🤔. Müsste sich nur jemand mutiges finden und einen Staatsanwalt mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn. 😋

 

Dass hier in diesem Fall die AOK nach meinem Dafürhalten nicht Rechtens gehandelt hat, insbesondere bei der Kündigung der Familienversicherung, ist salopp ausgedrückt be**bleep** und steht außer Frage.

 

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
deusex
Allwissender
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Ich finde es schlichtweg lächerlich, sich über den Eingangsbeitrag hinsichtlich "off topic" oder nicht zu echauffieren.

Wenn es stört, blättert weiter. Was soll dieser Unfug?

 

Offensichtlich hat der Beitragsersteller eine Frage und diese hängt wohl mit einer Leistungspflicht der Kasse oder nicht bzw. mit einer Kostenübernahme zusammen.

 

Wenngleich ich den Beitrag nicht als sonderlich interessant empfinde, darf er doch gepostet werden. Es gibt einen Thread "Guten Abend ...", deren Themen DATEV zumeist nicht mal ansatzweise tangieren und überdies ist DER hier richtig platziert.

Also liebe Kritiker, überdenken Sie kurz Ihre Auffassung.

 

Danke @jjunker für die interessante, aufschlussreiche Antwort und m.W. darf bzw. kann die Krankenkasse überhaupt nicht kündigen, so lange keine andere Versicherung nachgewiesen wird, weil in Deutschland seit 01.01.2009 eine Krankenversicherungspflicht besteht und zuletzt muss das Sozialamt für Beiträge einstehen, wenn der Versicherte mittelos ist.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
rschoepe
Experte
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@jjunker  schrieb:

Die Politik sollte sich bei zunächst 6% monatlichem Zins und auch nach der Reduzierung auf 1% monatlichem Zins mal die eigenen Gesetze durchlesen § 291 StGB - Einzelnorm .


Auch wenn ich dir grundsätzlich zu stimme, steht da leider § 288 BGB im Weg.

Ich habe den Beitrag nicht geschaut und weiß daher nicht, was der maßgebliche Zeitraum ist, aber sofern das nicht vor dem 01.01.2023 (seit 01.07.2016 -0,88 %) war, ist 1 und 6 % (leider) noch voll im Rahmen.

Quelle: Basiszinssatz laut Bundesbank 

 


@dtx  schrieb:

Warum, um alles in der Welt, führt dann dieser Sender, anstatt die Klinikleitung still im Hintergrund in den Senkel zu stellen


Fernsehsender und -sendungen leben von ihren Beiträgen. Wenn sie "still im Hintergrund" was machen, wird daraus kein Beitrag.

Bessere Recherche kann man da einfordern, ja. Aber die braucht natürlich auch Zeit und Geld - und die Sender sehen sich jedes Jahr aufs Neue mit Forderungen nach Einsparungen konfrontiert, wenn es um die Anpassung des Rundfunkbeitrags geht. Über die Verwendung der Gelder können wir gerne diskutieren, das dann aber lieber in einem anderen Thread.

dtx
Fortgeschrittener
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@siro  schrieb:

Naja :

 


Weiterhin gelten folgende Regelungen für Ihre Beiträge:

  • die Beiträge müssen in Bezug zu Produkten und Themen rund um DATEV oder damit verwandten Themen stehen;


Der Umgang mit den Problemen mancher Mandanten (denn wenn das Geld nicht reicht, steht die KV oft nicht ganz oben auf der Prioritätenliste) gehört anscheinend nicht dazu. Merkwürdig, daß man das extra erklären muß.

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dtx
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@jjunker  schrieb:

@dtx ich habe den Betrag auch gesehen.

 

Inhaltlich zitiert. Der Zirkusdirektor habe "denen von der Notaufnahme" gesagt, dass er das selber zahlen müsse. Wenn das Krankenhaus nicht weiß, dass eine Krankenversicherung besteht und der Haken bei Selbstzahler gesetzt wurde ist es nur folgerichtig, dass der Gerichtsvollzieher auf dem Hof steht. --> Den Punkt hat der Mann selber versenkt. Ob nun aus Unwissenheit oder totaler Resignation....

Kann man so sehen, aber der Klinik, die angeblich das Geld braucht, wäre eine Nachfrage zuzumuten gewesen. Und auch eine bessere Kenntnis des SGB V als einem Zirkusdirektor. Dann würde man schon zehn Jahre vor dieser Behandlung gewußt haben, daß, wie @deusex schrieb, die Rechtslage das Nichtbestehen einer Krankenversicherung nicht mehr hergibt. Und auch wenn für die nie etwas gezahlt worden wäre, ist die Kasse unter den genannten Bedingungen zur Leistung verpflichtet. Dazu kommt, daß Leute, die man in die Notaufnahme bringt, mindestens etwas neben der Spur sind. Da ein Wort auf die Goldwaage zu legen ...

 

Daß der Klinikaufenthalt unter diesen Bedingungen nicht sonderlich komfortabel ausfällt, ist eine andere Sache. Aber auch sonst ist man bei einer HKU, die den Infarkt noch verhindert hat, am nächsten Tag wieder draußen.  

 

Ich meine, es gibt ja immer mal wieder Smalltalk zwischen Mandant und Berater. Manches Wort ist nicht nur steuerrechtlicher Natur, sondern von anderen Lebenserfahrungen getragen. So einem Mandanten, der vielleicht kaum Geld hat, aber noch die Honorarrechnungen abstottert, diese Fundstelle im Gesetz zu zeigen ...

 


@jjunker  schrieb:

@dtx ich habe den Betrag auch gesehen.

...

Die Politik sollte sich bei zunächst 6% monatlichem Zins und auch nach der Reduzierung auf 1% monatlichem Zins mal die eigenen Gesetze durchlesen § 291 StGB - Einzelnorm .

 

Die Krankenkassen sind wohl als gewerbsmäßig anzusehen und in wirtschaftliche Not werden die Leute auch getrieben. In Verbindung mit Absatz eins. "....Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit...." --> Stellvertretend die Vorstände der größten Krankenkassen...🤔. Müsste sich nur jemand mutiges finden und einen Staatsanwalt mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn. 😋

Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Da kursiert so ein Witz, wonach bei einem StA, der den Kopf aus der Tür stecken könne, die Kette zu lang sei ...

Eine besonders merkwürdige Art, mit dem (landesfiskalpolitisch gewollten) Personalmangel in der Justiz umzugehen. Man wird nicht erleben, daß ein StA auf diese Idee käme. Die Stapel mit den fristgebundenen Haftsachen sind immer hoch genug. Und wennschon, dann würde das am zuständigen Strafrichter bzw. Kammervorsitzenden scheitern. Kaum vorstellbar, daß da einer die zur Zulassung der Anklage notwendige, "überwiegende Wahrscheinlichkeit" eines Schuldspruches erkennt. Die "restlichen 49%" darf dann die Beweisaufnahme erbringen.

 


@jjunker  schrieb:

@dtx ich habe den Betrag auch gesehen.

 

Dass hier in diesem Fall die AOK nach meinem Dafürhalten nicht Rechtens gehandelt hat, insbesondere bei der Kündigung der Familienversicherung, ist salopp ausgedrückt be**bleep** und steht außer Frage.


Na ja, Recht haben und Recht bekommen ... Ich hab' mal gegen eine Krankenkasse wegen der Frage, ob zusätzlich zu Pflichtbeiträgen noch freiwillige erhoben werden dürften, einen Vergleich rausgeschunden. Wozu mir dann später ein Schöffe von einem anderen SG gratulierte. Nicht, weil die Richter hartleibig wären, sondern weil die Kassenvertreter auch im Streit um niedrige dreistellige Beträge üblicherweise durch alle Instanzen ziehen. Denen sind die Kosten völlig egal, die verbrennen ja nicht ihr eigenes Geld.  
  

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dtx
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@rschoepe  schrieb:

 

Ich habe den Beitrag nicht geschaut und weiß daher nicht, was der maßgebliche Zeitraum ist, aber sofern das nicht vor dem 01.01.2023 (seit 01.07.2016 -0,88 %) war, ist 1 und 6 % (leider) noch voll im Rahmen.



Das war ja nicht das (einzige) Problem. Im Beitrag hatte der Mann angedeutet, daß die Kassenbeiträge erträgsnisabschöpfenden Charakter gehabt hätten, das schlug sich auch im Titel der Sendung nieder. So etwas würde bei gegebenem Anlaß eine Strafkammer beschließen (§ 73 StGB), aber für eine Krankenkasse liegt das wohl etwas außerhalb der Kompetenz.

 

Man kennt das ja: Der Mandant kommt jedes Jahr und läßt sich den Gewinn für die Kasse bescheinigen, weil der letzte Steuerbescheid zu alt ist. Nun wird der Mann mit diesem offenbar gescheiterten Unternehmen nirgendwo Mandant gewesen sein, sonst wäre da sicher, wenn überhaupt, nicht so eine Summe aufgelaufen. 

 


@rschoepe  schrieb:

@dtx  schrieb:

Warum, um alles in der Welt, führt dann dieser Sender, anstatt die Klinikleitung still im Hintergrund in den Senkel zu stellen ...


Fernsehsender und -sendungen leben von ihren Beiträgen. Wenn sie "still im Hintergrund" was machen, wird daraus kein Beitrag.

Mag ja sein, aber um des Publizierens willen Unfug zu verzapfen, hat mit seriösem Journalismus nichts zu tun. Auch nicht mit der Funktion als vierte Gewalt.

Wenn das Thema nichts oder nicht das Gewollte hergibt, wird man als ÖR eben das Interview nicht aufzeichnen. So hat man dann unter den Kommentaren Empörungsorgien gegen Staat und Parlamentarier erlebt, die denen der Pegidisten in nichts nachstanden. Dazwischen zwar auch zwei, drei sachliche, aber die Leute, die da Dampf ablassen, lesen ja nur ihr eigenes Zeug.

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jjunker
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@rschoepe Den § 288 BGB kannte ich schon. 

 

jjunker_0-1736853068343.png

 

Die Krankenkassen berechneten laut dem Beitrag des BR 6% pro Monat. Wenn da noch Zinseszinsen dazukommen...

 

monatlicher KK Beitrag6% Zins
1.000,001.060,00
2.060,002.183,60
3.183,603.374,62
4.374,624.637,09
5.637,095.975,32
6.975,327.393,84
8.393,848.897,47
9.897,4710.491,32
11.491,3212.180,79
13.180,7913.971,64
14.971,6415.869,94
16.869,9417.882,14
  
12.000,0017.882,14
  
Mittlere Dahrlehenhöhe über Laufzeit6.000,00
Jahreszinsertrag5.882,14

 

da wären wir aber weit weg von den 5% über Basiszins.

 

§ 167 SGB 5 - Einzelnorm spricht von 8 % Punkten über Basiszins. Hat die AOK einfach nur vergessen das hinter dem Basiszinssatz "p.a." steht? 🤔 Oder hat der BR falsch recherchiert?

 

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
dtx
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Falls die wirklich um die 800 Euro p.m. Beiträge gefordert haben und das über zehn Jahre hinweg aufgelaufen wäre, ergäbe das für ihn rund 100.000 unverzinste Hauptschuld. Die Forderungen der AOK hätten jedoch ausweislich der Unterlagen, die der Reporter in der Hand hatte, gegen ihn bei ca.180.000 und gegen seine Ehefrau bei ca. 20.000 gelegen.

 

Letzteres hat seinen Ursprung möglicherweise in § 289 SGB V (Nachweispflicht):

 

Für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis hat die Krankenkasse die Versicherung nach § 10 bei deren Beginn festzustellen. 

Sie kann die dazu erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben. 

Der Fortbestand der Voraussetzungen der Versicherung nach § 10 ist auf Verlangen der Krankenkasse nachzuweisen.

 

Also wenn das Tischtuch schon rissig war und die Versicherten auf Tauchstation gingen, fliegt ihnen dann auch die Familienversicherung um die Ohren. Soweit war das wohl plausibel. 

 

@jjunker 

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lohnexperte
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... Wie schade, dass Herr Zwegat schon verstorben ist! Der hätte sich des Falles bestimmt angenommen ...

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letzte Antwort am 14.01.2025 14:50:38 von lohnexperte
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