@einmalnoch schrieb: Man kann es drehen und wenden, wie man will, ein Risiko bleibt. Das Risiko ist auch nicht gering, wie die Entscheidung der Datenschutzkonferenz zeigt: https://www.heise.de/news/Microsoft-Office-365-Die-Gruende-fuer-das-Nein-der-Datenschuetzer-4919847.html Es sind ja noch knapp 5 Jahre, bis der Zwang greift. Wirklich? Noch fünf Jahre, bis der erste DATEV-Anwender auf Microsoft 365 umsteigen will, wenn die derzeit im Gebrauch befindlichen Versionen in diesem Monat, nächstes Jahr sowie 2023 zur Abkündigung anstehen? *********************** Heise hat noch einmal nachgelegt: https://www.heise.de/news/Datenschuetzer-uneinig-ueber-Microsoft-Office-365-4919086.html In der dort verlinkten "Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – 22.09.2020" heißt es unter anderem: 1. Zitat: "... Die Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung ist jedoch nach einer für den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik durchgeführten „Strategischen Marktanalyse“² beeinträchtigt, „da die Geschäftsbeziehungen der öffentlichen Verwaltung mit externen, meist privaten IT-Anbietern erhebliche Abhängigkeiten verursachen. Danach resultieren diese Abhängigkeiten aus der technischen Beschaffenheit der IT-Landschaft, aus den stark auf Software ausgerichteten Prozessen, aus dem Umstand, dass sich die Beschäftigten an die eingesetzte Software gewöhnt haben, aus Vertragsklauseln sowie aus den bestehenden Marktgegebenheiten.“ Sie bringen Kontrollverlust und eine eingeschränkte Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der verarbeiteten personenbezogenen Daten mit sich. Auch vor diesem Hintergrund hat sich der IT-Planungsrat zum Ziel gesetzt, die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung in ihren Rollen als Nutzer, Bereitsteller und Auftraggeber von digitalen Technologien kontinuierlich zu stärken. Die Datenschutzkonferenz teilt die Einschätzung des IT-Planungsrats, dass die Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt ist und sieht deren Gewährleistung als ein vordringliches Handlungsfeld an. Aus ihrer Sicht sind datenschutzrechtliche Vorgaben für große Softwareanbieter, die in der „Strategischen Marktanalyse“ empfohlene Diversifizierung durch den Einsatz alternativer Softwareprodukte sowie die Nutzung von Open Source Software besonders erfolgversprechende Handlungsoptionen. ..." 2. Zitat: "... Kurzfristig erfordert die Stärkung der Digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere: ... 5. Möglichkeiten zur Steuerung des Zugriffs auf Daten, der Konfiguration von Systemen und der Gestaltung von Prozessen: Verantwortliche müssen über tatsächliche Steuerungsmöglichkeiten verfügen, insbesondere, um ihre Pflichten nach Art. 25 DS-GVO erfüllen zu können. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen muss elementarer Bestandteil von Dienstleistungen und Produkten sein, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen. Verantwortliche sollten nur solche Produkte und Dienstleistungen beschaffen und nutzen, die diese Prinzipien beachten. Organisationen mit verteilter Verantwortung (etwa Kommunen, Bundesländer oder auch beteiligte Dienstleister wie Konzerne) müssen auch bei zentral beschafften oder betriebenen Komponenten wie Hardware, Software und Dienstleistungen die erforderlichen Einstellungen vornehmen können, um einen rechtskonformen Betrieb der Verfahren zu gewährleisten. Bei zentral bereitgestellten Anwendungen, etwa in einer derzeit im IT-Planungsrat diskutierten „Verwaltungscloud“, ist es eine notwendige Voraussetzung, dass die jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben der Verantwortlichen für Betrieb und Konfiguration individuell umgesetzt werden können. Das ist bei der Konzeption zu berücksichtigen. ..."
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