MIch würde auch interessieren, seit wann diese FAQ in NRW online sind.
Am besten seit dem 1.5. dann konnte und durfte niemand diesen Einmalbetrag von 2000 EUR als Kosten ansetzen.
Jedes Bundesland, jeden Tag etwas Neues , das wird ein Rückzahlungsspaß werden.
Dann hätten wir jetzt zusammenfassend gerade folgendes Prozedere:
Bei Herrn Söder kein Unternehmerlohn
Bei Herrn Kretschmann Unternehmerlohn 1180 je Monat für 3 Monate
Bei Herrn Laschet 2000 für 2 Monate ( nur März und April)
Bei Herrn Weil kein Unternehmerlohn
Bei Herrn Boufier kein Unternehmerlohn
Bleiben noch 10 Bundesländer wo ich es im Moment nicht rechtssicher weiss.
Ein Scharlatan der hier von Flickenteppich spricht.
Moin,
was ich spannend finde, ist die Neuregelung für Gründer/Gründerinnen in NRW, die seit 13.5.2020 gilt.
Muss man als Steuerberater jetzt eigentlich jeden Tag alle FAQs aller Bundesländer, in denen man Mandanten hat, durchgucken?
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Und warum schreibt man dann nicht in die Voraussetzungen:
- keine Bewilligung von ALG II (Grundsicherung) für März oder April?
Weil man bis zum Ergehen eines Ablehnungsbescheides nicht wissen kann ob bewilligt werden wird und dieser Bescheid vermutlich - um nicht zu sagen, erwartungsgemäß - mehrere Monate auf sich warten läßt. Und wenn der Betroffene dagegen Widerspruch und danach Klage erhebt, ohne einen Antragsgrund für ein Eilverfahren geltend zu machen, wird es etliche Jahre dauern, bis man wissen wird, ob die Leistung zu bewilligen war.
Wovon die Leute derweil Essen und Miete bezahlen ...
Hallo Kollegen!
Für den Nachweis der Verwendung der Corona Soforthilfe in Bayern liegen noch keine Formulare, EXCEL-Sheets oder Online-Anwendungen vor.
Gleichwohl gibt es Bewilligungsbescheide,
bei denen kein Bewilligungszeitraum, sondern nur der 11.03.2020 ausgewiesen wird und davon auszugehen ist, dass der Ermittlungszeitraum für den Liquiditätsengpaß dann die Zeit vom 11.03. bis 10.06.2020 ist und
bei denen auf 3 Monate ab Antragstellung abgestellt wird.
Antragsteller, die - aus welchen Gründen auch immer - die Corona Soforthilfe nicht sofort gestellt haben, sondern z.B. erst Mitte April oder sogar erst kurz vor Fristablauf, haben jetzt die Karte mit dem grossen A gezogen, denn der Bewilligungszeitraum für die 3 Monate fällt jetzt in eine Zeit, in der schon wieder Umsätze kommen und es entfallen Zeiträume, bei denen nur förderfähige Betriebsausgaben angefallen sind.
Eine Rückfrage beim Bayer. Wirtschaftsministerium bestätigt dies mit dem Hinweis, dass - zumindest für den Monat der Antragstellung - die 3-Monatsfrist am Monatsersten beginnt.
Haben Sie ähnliche Informationen in den anderen Bundesländern vorliegen?
Kollegiale Grüße
H. Müller
Da die Soforthilfe von allen Steuerzahlern aufgebracht wird - und besonders von denen, die keine Soforthilfe beantragt haben- verstehe ich Ihren Hinweis auf die A-Karte überhaupt nicht. Wir leben ja nicht im Schlaraffenland. Ich freue mich über jeden Mandanten, der die Soforthilfe zurückzahlt, weil er sie doch nicht (in voller Höhe) gebraucht hat.
Sehr geehrte Frau Bachem,
Sie haben - in der Tat - die von mir angeschnittene Problematik nicht erkannt.
MfG
H. Müller
Die liebe Frau Bachem scheint nicht zu verstehen, daß Verluste nicht schon dann wieder verschwinden, wenn sich die Situation bessert und die Kapitalerosion erstmal nicht weiter fortschreitet.
Frau Bachem scheint auch zu übersehen, daß es - das könnte man an den Beispielen von Gütersloh, Warendorf und Göttingen (sowie Wolfsburg, wo im Hanns-Lilje-Heim infolge einer einzigen mißglückten Neuaufnahme bis Mitte Mai 45 Todesopfer zu beklagen waren) - immer wieder mal eine lokal großflächige Schließungen geben kann, die dann eben nicht mehr die für den Steuerzahler so kostspielige Würdigung durch die Politik erfahren und zusammen mit der vorherigen Schwächung des Kapitals durchaus existenzbedrohenden oder gar -vernichtenden Charakter haben wird.
@dtx schrieb:Die liebe Frau Bachem ...
Schon diese Formulierung zeigt eine merkwürdige Grundeinstellung; hätten Sie bei einem männlichen Schreiber auch "der liebe Herr Bachem" geantwortet?
Zum Thema: Ich kenne keinen Mandanten, der bei guten Jahren und hohen Gewinnen bereit war mehr Steuern zu bezahlen als nötig; warum bei Verlusten der Staat Ihrem Mandanten Geld hinterhertragen soll, obwohl sie das selber nicht beantragt haben, erschließt sich mir nicht. Über die Corona Soforthilfe wurde soviel gesprochen, das niemand mit Unwissenheit argumentieren kann; vor allem, wenn sogar eine steuerliche Beratung vorliegt. Viele meiner Mandanten haben trotz Betroffenheit mit Absicht keinen Antrag gestellt. Das hat mich gefreut.
@HGM-AUDIT schrieb:Sie haben - in der Tat - die von mir angeschnittene Problematik nicht erkannt.
auch komisch ... müssen Sie sich schon selbst bestätigen?
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@dtx schrieb:Die liebe Frau Bachem ...
Schon diese Formulierung zeigt eine merkwürdige Grundeinstellung; hätten Sie bei einem männlichen Schreiber auch "der liebe Herr Bachem" geantwortet?
Zum Thema: Ich kenne keinen Mandanten, der bei guten Jahren und hohen Gewinnen bereit war, mehr Steuern zu bezahlen als nötig; warum bei Verlusten der Staat Ihrem Mandanten Geld hinterhertragen soll, obwohl sie das selber nicht beantragt haben, erschließt sich mir nicht. ...
Antwort zur Frage oben: Ja, natürlich. Man muß nichts hininterpretieren, wo nichts ist.
Zum Thema:
1. Leute, die für das vom Fiskus zu finanzierende Gemeinwesen mehr übrig hätten, als ihnen der Gesetzgeber abverlangt, gibt es durchaus. Nicht in jedermanns unmittelbarer Bekanntschaft, denn wo am Ende des Geldes immer noch zuviel Monat übrig ist oder wo man relativ schnell in diese Lage kommen kann, natürlich nicht. Aber das spricht ja nur gegen Leute, die durchaus könnten, aber nicht wollen.
2. Die Corona-Hilfen waren für Leute gedacht, die die Schäden mangels hinreichendem Kapital nicht ausgleichen können oder (unter dem Blickwinkel, daß die Pandemie längst nicht vorbei ist) nicht ausgleichen können werden. Daß da auch Unternehmen zugreifen, die sich vorher mit milliardenschweren Aktienrückkaufprogrammen gebrüstet bzw. ansehnliche Ausschüttungen geplant hatten, war so nicht vorgesehen.
Zu welcher Kategorie Ihre Mandanten gehören, kann ich nicht wissen. Wenn aber jetzt jemand aus Stolz nicht zugreift, aber im Herbst seine Leute rauswirft und zuschließt, dürfte sich Ihre Freude am Ende in Grenzen halten.
@Gelöschter Nutzer
Mandant 1
der ab Mitte März keine Umsätze mehr erzielt und davon ausgeht, dass dies für die nächtsten 3 Monate so sein wird, stellt am 18.03.2020 einen Soforthilfeantrag über 9.000 EUR, bei dem der seine berücksichtigungsfähigen Betriebsausgaben - für 3 Monate - auf jeweils 3.000 EUR schätzt. Der Bewilligungszeitraum ist dann der 18.03.-17.06.2020.
Bei einer Nachprüfung stellt er fest, dass - bei fehlenden Umsätzen - die berücksichtigungsfähigen Betriebsausgaben nur 6.000 EUR betragen.
Er berichtigt seinen Antrag und zahlt die zu viel erhaltenen 3.000 EUR zurück.
Seine Umsätze ab Mitte Juni 2020 ändern daran nichts; es bleiben ihm 6.000 EUR Soforthilfe.
Mandant 2
ist - zunächst von der Berichterstattung und den Hinweisen auf § 264 StGB in den Anträgen - verunsichert und wartet deshalb bis Ende April 2020 mit seinem Antrag, da er - als verantwortungsvoller Steuerzahler - seine Betriebsausgaben zu reduzieren versucht und diese auch auf monatlich 2.000 EUR reduziert. Er stellt deshalb am 1. Mai 2020 - also noch fristgerecht - einen Antrag über nur 6.000 EUR.
Da er - ab Mitte Juni bis Ende Juli 2020 wieder Umsatzerlöse in Höhe von 10.000 EUR erzielt und seine berücksichtigungsfähigen Betriebsausgaben für Mai, Juni und Juli 2020 bei insgesamt 9.000 EUR liegen, muss er die insgesamt erhaltenen 6.000 EUR wieder zurückzahlen.
Beide Mandanten haben dieselben Umsätze und Betriebsausgaben in der Zeit vom 18.03. bis Ende Juli 2020.
Mandant 1 hat - letztendlich - 6.000 EUR Soforthilfe erhalten;
Mandant 2 muss die erhaltenen 6.000 EUR zurückzahlen.
Bleiben Sie immer noch bei Ihrer Auffassung wenn es sich hierbei um Ihre Mandanten handeln würde?
Am Amtsgericht Tiergarten soll heute der erste Betrugsprozeß im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen beginnen. Der Täter hat mit zwei Komplizen Zuschüsse für sechs Unternehmen beantragt, von denen fünf nur in seiner Vorstellung existierten und das sechste keinen Bedarf anzumelden hatte.
Die Strafmacht eines Strafrichters (Einzelrichters) reicht bis zu zwei, die der Schöffenkammer am Amtsgericht bis zu vier Jahren. Wenn die Staatsanwaltschaft mehr will, muß sie die Anklage beim Landgericht erheben.
Hinweis auf das erstinstanzliche Urteil:
Schade...nur zur Bewährung...
Kommt noch eine Geldstrafe dazu?
@schmulz schrieb:Schade...nur zur Bewährung...
Kommt noch eine Geldstrafe dazu?
1. Es gibt - u. a. vom BGH entwickelte - Vorgaben zur Strafzumessung. Dazu gehört, daß man kurze Freiheitsstrafen nur unter sehr engen Voraussetzungen nicht zur Bewährung aussetzt, dazu gehört auch, daß Ersttäter eher selten gleich eingesperrt werden.
Tipp: Wenn Sie nicht Rechtsanwalt sind (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 GVG), können Sie sich bei der nächsten Schöffenwahl als Kandidat melden. Da lernt man eine ganze Menge dazu.
2. In § 263 Abs. 1 StGB finden Sie gegen Ende des Satzes das Wort "oder". Die Schwere der Tat scheint mir aber kaum geeignet, von einer Freiheitsstrafe abzusehen.
Moin,
in Berlin sind jetzt wohl auch die Verantwortlichen der auszahlenden IBB im Fokus der Behörden. Haben diese etwa zu schnell und nach zu wenig Prüfungen ausgezahlt?
Da kann ja noch viel auf Viele zukommen.
Viel Spaß an der Arbeit wünscht
WF
Glaubt man der taz, müßte man glauben, daß einige Behörden den Schuß nicht gehört haben. Abseits von den Schilderungen darüber, daß Leute ohne wirklich belastbare Verdachtsmomente Straftaten bezichtigt werden (aber gut, die Gerichte haben ja ohnehin nichts weiter zu tun, da kann man sie auch ein paat tausend sinnlose Verfahren einstellen lassen), finde ich die Transparente der Dame links hinten im Bild
Zitat: "Wir lassen niemanden allein." - "Überlasst Kabarett den Profis."
oder des Herrn rechts im Bild bemerkenswert:
Zitat: "Für die Überbrückungshilfe wurde viel Geld in die Hand genommen - von Loslassen war nie die Rede"
https://taz.de/Coronahilfen-fuer-Selbstaendige/!5731975/