Sehr geehrte Frau Götz, mit Spannung habe ich die Freigabe der Versionen für Erb- und Schenkungsteuererklärungen erwartet und tatsächlich einen Erbfall und eine Schenkung nach dem 01.11.2025 bearbeitet. Soweit die gute Nachricht. Bei der Schenkungsteuererklärung, deren elektronische Übermittlung Grundsätzlich möglich war, führte allerdings bei den Sonstigen Angaben (Zeile 17 "Wert trägt die Schenkungsteuer?) die Option "Zuwender/Schenker" plötzlich dazu, dass die elektronische Übermittlung nicht möglich war. Als Informatiker erschließt sich mir das ganz und gar nicht. Hat da die Kommunikation zwischen der DATEV und Finanzverwaltung nicht funktioniert. Bei der Erbschaftsteuererklärung hat die elektronische Übermittlung zunächst geklappt. Beim Versuch einer Belegnachreichung oder einer Sonstigen Nachricht, fand ich in der Anwendung - anders als bei den übrigen Steuerprogrammen, keinen Link auf die Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Muss ich hier wieder zurück in die Steinzeit (Telefax oder schriftliche Korrespondenz, bei der alle analogen Dokumente erst einmal in einem externen Erfassungscenter landen und vielleicht nach einigen Tagen am Arbeitsplatz des zuständigen Sachbearbeiters landen?) Angesichts der aktuellen Auftragslage (langatmige Rückfragen zu Corona-Wirtschaftshilfe-Schlussrechnungen) fehlt mir leider die Zeit, im Dickicht der DATEV-Welt nach einer anderen elektronischen Lösung zu suchen. Beste Grüße H. Müller
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