Hallo, ich bin über folgenden Satz im TRILOG 2/2022 (https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/buchfuehrung-bilanz/umsatzsteuerbefreiung-fur-freiberufler/) gestolpert und suche dazu die gesetzliche Grundlage: Selbst eigentlich umsatzsteuerpflichtige Selbstständige müssen keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn sie etwa für gemeinnützige Einrichtungen, Bildungs- oder Kulturstätten tätig sind. Ich bin § 4 UStG durchgegangen und nur an Nr. 21 UStG hängen geblieben. Könnte mir bitte die Community weiterhelfen, wo ich noch was finden kann. Danke und viele Grüße, Maurice Schaar
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