Ich erlaube mir Ihre Frage wie folgt zu beantworten, ohne dass die Richtigkeit garantiert werden kann. 1. Schritt: Ein Lohnsteuerabzug setzt nach § 38 I 1 Nr. 1 EStG voraus, dass der Arbeitgeber (hier: das polnische Unternehmen) im Inland seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Sitz eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Auf Ihren Fall übertragen bedeutet, dass Sie zunächst prüfen müssen, ob eine der Merkmale (Wohnsitz, Sitz etc.) vorliegt. 2. Schritt: Sodann müssen Sie prüfen, wo die Aufzeichnungspflichten iSv § 41 EStG zu erfüllen sind. Dies richtet sich nach § 41 EStG. 3. Schritt: Sie sollten fernerhin prüfen, bei welchem Finanzamt Lohnsteuer anzumelden und abzuführen ist. Dies richtet sich nach § 41a EStG. Soweit Sie nicht selbst zur unbeschränkten Hilfe in Steuersachen iSv § 3 Nr. 1 StBerG befugt sind , empfehle ich Ihnen sich an einen Vorgesetzten bzw. einen Berufsträger in der Kanzlei zu wenden. Denn: 1. Möglicherweise begründet der polnische Mandant eine Betriebsstätte in Deutschland, mit allen sich daraus ergebenden Pflichten. Dies ist jedoch stets eine Einzelfallentscheidung. Hiermit ist zugleich das Risiko verbunden, dass der Steuerberater möglicherweise in Haftung gerät, wenn er den Mandanten nicht darauf hinweist, dass eine Betriebsstätte in Deutschland begründet wurde. 2. Möglicherweise ergeben sich aufgrund des DBA Deutschland/ Polen Gestaltungsmöglichkeiten, auf die der Steuerberater - je nach Mandatsumfang - hinweisen muss.
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