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Berechnung Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 15.07.2025 06:31:13 von Momo1
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Momo1
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

mal wieder eine Frage zur Berechnung Beschäftigungsverbot (BV).

Eine MA hat geklagt, weil Ihre Zuschläge nicht berücksichtigt wurden. 

Dies haben wir nachgeholt, doch jetzt kam das Schreiben vom RA und die Nachzahlung ist viel höher. 

Die MA ist ab 24.02. im BV

Wir haben mit dem Gehalt 11/24, 12/24, 01/25 den Durchschnitt ermittelt und als BV ausgezahlt. 

Doch der RA rechnet im November die IAP und das Weihnachtsgeld mit rein und rechnet dann / 30 x 10.

Dann das Gehalt 12/24, 01/25 und auch noch 02/25 / 28 x 21 mit ein. 

Diese Werte dann alle durch 3.

 

Zum einen verstehe ich nicht wieso im November /30 x 10 gerechnet wird. 

Dann ob die IAP und die SZ wirklich mit in die Berechnung gehören.

Und wenn der Februar auch mit berücksichtigt wird sind es doch keine 3 sondern 4 Monate.

Außerdem warum im Februar das Gehalt / 28 x 21 gerechnet wird, weiß ich leider auch nicht.  

 

Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich freuen. 

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus. 

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tbehrens
Fachmann
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Wann ist die Entbindung? Volles BV? Ich gehe davon aus, dass der RA vom anderen Beginn-Datum ausgeht. Der RA rechnet nicht mit die letzten 3 volle Monate, sondern 11/24 anteilig, 12/24+1/25 voll und 2/25 anteilig, so dass wieder 3 Monate zusammen kommen (obwohl die 10 Tage für 11/24 und die 21 Tage für 2/25 insgesamt 31 Tage und nicht 30 ergibt). Dies bedeutet, dass er vom 21.11. bis 21.02. ausgeht, (21.11.-30.11. = 10 Tage, 01.02.-21.02. = 21 Tage), was 1 Tag zu viel ist.

 

Nach § 21 Absatz 2 Nr. 1 MuSchG i. V. m. § 23a MuSchG wird einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht berücksichtigt. Dies bedeutet für mich, dass die IAP und das WG nicht berücksichtigt werden dürfen.

rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 4
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@Momo1  schrieb:

Außerdem warum im Februar das Gehalt / 28 x 21 gerechnet wird, weiß ich leider auch nicht.


Der 24.02. war ein Montag, der Anwalt hat noch das Wochenende ins BV mit reingezogen. Dann ist die Zeit vor dem BV der 01.-21., ergo 21 von 28 (Kalender)Tagen. Kann man drüber diskutieren, ob das so richtig ist.

 


@Momo1  schrieb:

Zum einen verstehe ich nicht wieso im November /30 x 10 gerechnet wird.


Er ist vom 21.02. zurück gegangen und beim 22.11. als Beginn der drei Zeitmonate für die Berechnung gelandet. Macht 10 (von 30) Kalendertage im November, die einbezogen werden.

Aus meiner Sicht ist das aber nicht korrekt, sondern er muss - wie ihr - schon die drei Kalendermonate nehmen.

 


@Momo1  schrieb:

Dann ob die IAP und die SZ wirklich mit in die Berechnung gehören.


Halbwegs sicher wird euch das nur ein Arbeitsrechtler beantworten können. Ich habe gerade mal bei einer Mitarbeiterin eines Mandanten geschaut, da wurde beides nicht einbezogen, nur die laufenden Bezüge und monatlichen Prämien.

Momo1
Beginner
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Entbindung ist voraussichtlich 17.10.2025

Volles Beschäftigungsverbot ab 24.02.2025 (steht auch so im Schreiben vom RA)

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort. 

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letzte Antwort am 15.07.2025 06:31:13 von Momo1
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