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Rückzahlung Sachbezug

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letzte Antwort am 16.09.2025 08:37:58 von Kessi-TC
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Kessi-TC
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
149 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich stehe mal wieder auf dem Schlauch 😞 😓

 

Einem Mitarbeiter wurden in den letzten 3 Monaten jeweils 50 € für Sachbezug ausgezahlt (also zusätzlicher Bruttolohn) und unten wieder abgezogen.

Leider hat das in diesen drei Monaten mit dem Auffüllen seiner Guthabenkarte nicht geklappt, erst jetzt ab September. 

Muss ich ihm da nicht die 50 € erstatten, also sogar auszahlen?

 

KessiTC_0-1757936336222.png

 

Dankeschön schon jetzt für Eure Hilfe

 

Viele Grüße Kerstin

MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
123 Mal angesehen

Moin Kerstin,

das Ganze hat aus meiner Sicht hauptsächlich mit einer Beurteilung der arbeitsrechtlichen Situation zu tun. Sofern die Gewährung des steuerfreien Sachbezuges freiwillig und ohne Verpflichtung in einem Vertrag passieren sollte und einfach nicht früher zustande gekommen ist, können Sie mit einer Nachberechnung in die jeweiligen Monate die Beträge einfach wieder herausnehmen. Es geht ja hierbei nur um den Ausweis im Lohnkonto, der ja hier nicht stattgefunden hat.

 

Eine Auszahlung könnte nur stattfinden, sofern eine Verpflichtung bestünde, die nicht erfüllt worden wäre. Damit einhergehend werden die Beträge dann aber steuer- und sozialversicherungspflichtig, weil die Voraussetzungen für einen steuerfreien Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Nr. 11 EStG nicht erfüllt sind.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

Kessi-TC
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
76 Mal angesehen

Guten Morgen Martin,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Ja, dann habe ich ja bei meinem screenshot alles richtig gemacht...so lasse ich es auch.

 

Dankeschön und viele Grüße Kerstin

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letzte Antwort am 16.09.2025 08:37:58 von Kessi-TC
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